An alle Erzieher/-innen?

3 Antworten

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Diese Regelung ist rechtens. Man darf Kindern einen gewissen Freiraum zugestehen, an dem sie unbeaufsichtigt spielen können, aber es kommt natürlich auf das Alter und auf den Charakter der Kinder an und auf die Einschätzung der Erzieherinnen.

Man kennt ja seine Pappenheimer und ich lasse nicht jedes Kind ohne Aufsicht mit anderen zusammen spielen. Erzieherinnen können das gut abwägen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin ein erfahrener und vielseitiger Sozialpädagoge
Volkerfant  04.01.2022, 10:23

Vielen Dank für den Stern.

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Das kommt auf das Kind an. Bei 2jährigen würde ich sagen wenn es zum Beispiel auf dem Flur spielt das ist verletzung der Aufsichtspflicht. Bei 6jährigen kann das schon wieder anders aussehen.

Man kennt die Kinder ja auch, weiß wem man was zutrauen kann. Solche Rückzugsorte können auch wichtig sein.

Da hast du recht. Grundsätzlich verstößt man damit gegen die Aufsichtspflicht. Würde einem Kind während des Spiels etwas zustoßen, müsste sich die pädagogische Fachkraft dafür verantworten.