AmStaff - Erziehung?

10 Antworten

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Der AmStaff wird als sehr liebevoll, menschen- bezogen, zuverlässig in seiner Familie und geduldig mit Kindern beschrieben.

Artgenossen können sie unfreundlich begegnen, deshalb müssen sie früh an diese gewöhnt werden.

Die Erziehung muss mit einfühlsamem Durchsetzungsvermögen und liebevoller Konsequenz erfolgen damit der kräftige Hund jederzeit unter Kontrolle ist. Ich würde dir eine Welpen-schule empfehlen die das soziale Spiel im Vordergrund hat.Ich kenne mich in Deutschland zwar nicht so aus aber brauchst du nicht eine Genehmigung um diesen Hund halten zu können. ilsemarie

timbo86  18.07.2010, 11:46

Er muss einen Wesenstest bestehen! Dieser Test ist nicht ohne und ich lege meine Hand dafür ins Feuer, dass viele Hunde ähnlicher Größe, zB ein Golden Retriever, diesen Test zT ohne richtiges training kaum besteht!

Daher rate ich dir auf alle Fälle an dich schon jetzt nach einer sehr guten Hundeschule umzusehen! Suche im Intzernet und besuche die Schulen beim Training schon bevor du deinen Welpen holst! Der Wesenstest kann sehr hart werden und da du diesen bestehen musst(oder besser gesagt dein Hund) ist es absolut notwendig speziell dafür zu trainieren! Habe einen Rottweiler dahin begleitet und es sind wildfremde auf ihn zugesprungen, haben Regenschirme vor ihm aufgespannt und haben ihn gegen einen Zaun geschubst und daran bedrängt...uvm! Das sind Situationen die kein Hund ohne intensives Trainign ohne zu murren über sich ergehen läßt!

Also viel Spass!

Kann dir noch eine aus meiner Sicht absolut bereichernde Literatur empfehlen: "Das andere Ende der Leine"!

Viel Spass mit deinem kleinen Energiebündel!

(ps. Pauke die "Kampfhundeverordnung"...denn da solltest du dich sehr gut auskennen!)

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PinkElefant 
Fragesteller
 18.07.2010, 19:49
@timbo86

Vielen Dank für deine Tipps, ich hab mich im Internet auch schon nach der Aufgabenstellung und Bewertung beim Wesenstest umgesehen und muss sagen, dass ich denke, dass man ohne Training gar nicht erst hinzugehen brauch. Danke für deine Empfehlung ! LG

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Hallo Pink Elefant,

einen AmStaff als "Ersthund" zu halten, ist nicht ganz unproblematisch.
Auch wenn er bei dir als Welpe ins Haus kommt.

Generell ist es so, dass Welpenbesitzer meist sowieso anfangs mächtig überfordert sind und der Hund hat sich schon mal allerhand Unfug beigebracht, bis er erst ins Flegelalter kommt. Daher wirst du auf jeden Fall professionelle Hilfe in Form einer guten Hundeschule brauchen. Ob der Welpe in eine Welpengruppe oder in eine Gruppe aus erwachsenen Hunden sollte, lässt sich nicht generell entscheiden.

Wichtig ist, dass du "fair" an Impulskontrolle arbeitest. Insbesondere für einen Terrier angemessen! Vielleicht macht es Sinn, dass du dich bis dahin mit erwachsenen AmStaffs aus dem Tierschutz beschäftigst, damit du ihre Körpersprache besser lernst. Leider sind sie sehr schwer zu lesen, auch für geübte Augen. Das ist auch für die meisten Besitzer das Problem für ihr sonderbares Verhalten.

M.E. ist das größte Problem bei der Rasse, dass entscheidend ist, wer züchtet bzw. wieviel Sachverstand bei der Zucht vorhanden ist. Das ist bei allen Hunden wichtig, aber bei dieser Rasse insbesondere. Auch sind nicht alle Züchter aus kommerziellen Gründen besonders fair, leider...

Auch kann man ihnen genetisch bedingtes Verhalten nicht absprechen.

Bevor du dir Gedanken um die Erziehung eines solchen Hundes macht, solltest du vllt. erst mal prüfen, ob die Haltung dieser Rasse in deiner Gegend überhaupt zulässig ist. Der "American Staffordshire" zählt wohl zu den sogenannten Kampfhunden, bei denen zumindest Auflagen zu beachten sind: http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste

Mendian  18.07.2010, 08:48

Angela Merkel fehlt in dieser Liste anmerkt

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Unbedingt von klein auf viel mit anderen Hunden zusammen bringen. "Hunde sind anders" von Jean Donaldson lesen, da stehn auch Dinge drin, die apeziell Staffords betreffen, weil diese z.B lieber zerren als eine Belohnung fressen. Das macht dann bei der Erziehungsmethode was aus. Ansonsten noch von Jean fennell "Mit Hunden sprechen" lesen, sehr gut, um keine Unarten aufkommen zu lassen. Für den Wesenstest wendest Du Dich am Besten asn einen Verein "Bullterrier in Not" oder "Stafford in Not", findest du im Internet, rufst da an, die helfen Dir ziemlich gut weiter, besser als Tierschutz, Tierarzt oder so, die wissen dann wirklich Bescheid, von Tierschutz oder Tierarzt hab ich bisher keine sehr kompetenten Aussagen bekommen, was die "Kampfhundproblematik" betrifft. Meiner Erfahrung nach sind Staffords im allgemeinen sehr sehr liebe Hunde und auch sehr freundlich, die ich kenne, auch ihren Artgenossen gegenüber, wenn das andere Ende der Leine in Ordnung ist. Gewissenhaft und ohne Gewalt konsequent erziehen, dann klappt das schon! Frag mal nach der Steuer, die ist in manchen Bundesländern sehr hoch für Kampfhunde und wenn Du so eienen hast, kannst drauf gehn, dass jeder uniformierte Depp sich auf dich stürzt, um zu schauen, ob der Hund eine Steuermarke hat. Übrigens sind Hundeschulen auch nicht immer optimal, da gibts auch ´ne Menghe selbsternannter Götter.

Als erstes ist mal wichtig zu erfahren, in welchem Bundesland Du wohnst, denn jedes Bundesland hat seine "Kampfhundeverordnung". Darin ist geregelt, wer überhaupt solch einen Hund halten darf. Das müsstest du als erstes Regeln. In Bayern z.B. ist die Züchtung und Kreuzung von Kampfhunde verboten und der AmStaff gehört in Bayern zu dieser Art von Hunden. Auch Die Haltung dieser Hunde ist mit Hindernissen gespickt, man muss schon ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Nur weil man die Rasse mag, reicht nicht mehr aus.

In anderen Bundesländern muss man den ständig mit Maulkorb und Leine ausführen. Dann brauchst Du garantiert einen Nachweis (die sogn. Sachkunde), oftmals verlangen einige Bundesländer ein polizeichliches Führungszeugnis und und und.... Wenn das geregelt ist, musst Du Dir eine Hundeschule suchen, in der Du mit Deinem Staff auch erwünscht bist.

Ich wünsche Dir viel Glück dabei, dass alles klappt!!!!

PinkElefant 
Fragesteller
 18.07.2010, 08:57

Danke dafür :) Wie gesagt, ich wohne in Niedersachsen, mein Führungszeugnis ist ganz nebenbei auch vollkommen in Ordnung ;)

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PinkElefant 
Fragesteller
 18.07.2010, 09:54
@Fischkopp1

Ich weiß, man sollte wikipedia auch nicht alles glauben, aber die haben eine ganz nette Übersicht der Rassen & Bundesländer. Niedersachsen ist neben Thüringen das einzige Bundesland, das laut wikipedia und Stand 09 keine Liste hat. Aber bevor ich das alles mit 100%iger Sicherheit sagen kann, werde ich noch weiterhin forschen ;) Bis dahin, alle Angaben ohne Gewähr ^^

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Fischkopp1  18.07.2010, 10:12
@PinkElefant

Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (Gefahrtier-Verordnung – GefTVO) Vom 07. Juli 2000 Auf Grund des § 55 Abs. 1 Nr. 4 des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes in der Fassung vom 20. Februar 1998 (Nds. GVBl. S. 101) wird im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Innenministerium verordnet:

§ 1 (1) Es ist verboten, nicht gewerblich 1. Hunde der Rassen Bullterrier und American Staffordshire Terrier, 2. Hunde des Typs Pit Bull Terrier und 3. Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs zu halten, zu züchten oder zu vermehren. (2) Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt erteilt für die Haltung von Hunden nach Abs. 1, die bei In-Kraft-Treten dieser Verordnung vorhanden waren, eine schriftliche Ausnahmegenehmigung, wenn 1. die Tierhalterin oder der Tierhalter die Fähigkeit des Hundes zu sozialem Verhalten durch einen Wesenstest vor einer von dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt benannten sachverständigen Person oder Stelle nachgewiesen hat, 2. durch die Haltung dieses Hundes im Einzelfall keine Gefahr für Dritte entsteht und 3. die Tierhalterin oder der Tierhalter über die persönliche Eignung zur Haltung des Hundes, die auch durch Vorlage eines Führungszeugnisses (Auszug aus dem Bundeszentralregister) nachzuweisen ist, und die notwendige Sachkunde verfügt.

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PinkElefant 
Fragesteller
 18.07.2010, 10:15
@Fischkopp1

Die Niedersächsische Gefahrtierverordnung (GefTVO) mit Rasseliste wurde im Sommer 2000 von allen Landtagsfraktionen gemeinsam beschlossen.

Am 3. Juli 2002 entschied das Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 6 CN 5.01 [5], die komplette Hunderegelung in der GefTVO für nichtig zu erklären.

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