Allgemeine Frage haft?
Eine Freundin von mir hat gesagt, ihr Freund hat 9 Monate Strafe bekommen, sie sagte er war nach 4einhalb Monaten wieder raus.
Ist das überhaupt möglich?
6 Antworten
Das ist durchaus nicht auszuschließen. Also nimm diese Aussage einfach hin - denn die Hintergründe sind Dir doch ehedem nicht bekannt.
Möglich ist eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung, wenn die Hälfte, mindestens aber 6 Monate verbüßt wurde. § 57 Absatz 2 StGB.
jup, denkbar....und mancher geht am ersten Tag raus, "Offener Vollzug".
Das klingt nicht glaubwürdig.
Ja wegen guter Führung geht das.
Er hatte einen haftbefehl weil er eine geldstrafe nicht gezahlt hat