Muss ich die Haft dann noch antreten?
Moin, ich habe letztes Jahr eine Haft Strafe in der JAA bekommen Jugendarrestanstallt. Die Strafe habe ich nicht angetreten also geb es ein vorführungsgesuch welches aber nach einem Jahr verjährt in der zwischen Zeit bin ich umgezogen und habe von dem Gericht vor Ort einen neuen Haft Antritt bekommen… der alte wäre nächsten Monat verjährt verjährt dann auch dieser von jetzt weil das alles von einem anderen Amtsgericht kommt und das Amtsgericht ja gesagt hat dann und dann… naja bevor ich hier lesen muss stell dich einfach usw… ich bin mittlerweile aus der Ausbildung raus habe einen Job und bin verlobt ich glaube nicht dass ich mich da irgendwo stellen muss wo 14 jährige Schulschwänzer sitzen… außerdem geht es um 500€ wenn ich die bezahlen würde würde man doch das alles einstellen oder nicht.
3 Antworten
Hmmm wenn ich mich Recht entsinne musst du sie noch antreten, sofern es keine Möglichkeit gibt wie du sagtest, die 500€ noch zu zahlen.
Am besten würde ich an deiner Stelle das neue Amtsgericht oder sogar noch das alte Amtsgericht anrufen und Nachfragen.
Viele Grüße
Sie werden dich sicher nicht aktiv suchen – es könnte ich aber per Zufall einholen. Wenn du sicher gehen willst, geh zu einem Anwalt und lass ihn das für dich regeln. Es lässt sich nach dieser Zeit sicher ohne Knast regeln.
Ein Anwalt sollte dir das genau erklären können.