Alleinvertretungsanspruch?

4 Antworten

"Alleinvertretungsaspruch" meint den Anspruch der Bundesrepublik, als demokratisches und freiheitliches Land als einzige befugt zu sein, die Deutschen auch in der DDR vertreten zu dürfen.

Außenpolitisch wurde dieser Anspruch mittels der hallstein-Doktrin verwirklicht. Die drohte Staaten Sanktionen an, die diplomatische Beziehungen zur DDR eingingen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hallstein-Doktrin

sonnenblume1108 
Fragesteller
 08.10.2016, 19:48

danke für deine Hilfe :)

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hutten52  08.10.2016, 19:57

Ergänzung: Die Hallstein-Doktrin besagte, dass die BRD die diplomatischen Beziehungen zu all den Ländern abbricht, welche die DDR völkerrechtlich als Staat anerkennen. 

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Als Deutschland noch geteilt war, hat sich die Regierung der Bundesrepublik, also die von Westdeutschland, berufen gefühlt, auch für die Bürger der DDR, also Ostdeutschland, verantwortlich zu sein. Es fiel in politischen Sonntagsreden öfter die Formulierung: "Unsere Brüder und Schwestern im Osten Deutschlands". Man hat also die Bevölkerung der DDR als zur Bundesrepublik dazugehörig empfunden. Und das, obwohl beide teile Deutschlands eigenständige Staaten waren.

Konrad Adenauer, damaliger Bundeskanzler der Bundesrepublik, hat diesen Alleinvertretungsanspruch Immer wieder formuliert. Begründet wurde das unter anderem damit, dass das Parlament in Westdeutschland in freien und geheimen Wahlen vom Volk gewählt wurde und die Ostdeutschen an diesen Wahlen nicht teilnehmen durften, weil der Teil der DDR von der Sowjetunion besetzt war.

http://www.konrad-adenauer.de/stichworte/deutschlandpolitik/alleinvertretungsanspruch-der-bundesrepublik-deutschland/

Gruß Matti

sonnenblume1108 
Fragesteller
 08.10.2016, 19:49

danke:) hat mir sehr geholfen

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die bundesrepublik deutschland nahm für sich in anspruch, beide deutsche länder zu vertreten. deswegen hat sie die ddr nie als staat anerkannt.