Alibaba FBA Beispielverkauf rechnerisch richtig?
Guten Tag,
folgendes Beispiel: Ich kaufe 100 Bälle bei Alibaba. Für 100 Bälle gibt es im Rabatt den Preis von 100USD (zusammen für alle 100 Bälle) + 99USD Versand.
Ein Ball den es bei Amazon gibt , kostet z.B bei anderen Verkäufern 6 Euro. Ich aber tue einen ball von den 100 gekauften für 9,99Euro rein.
Wenn ich jetzt alle Bälle verkaufen würde bei Amazon.. wären wir bei (mir geht es um die Abzüge)..
100USD Bälle
99USD Versand
= 199 USD für Ball und Versand von China nach Amazon
Dann würde man dort diese Bälle alle verkaufen für einen preis von 9,99 Euro pro Stück. Da wären wir also bei 9,99 Euro mal 100 = 999 Euro Umsatz.
Wir wären also bei 999Euro Umsatz. Was ja kein Gewinn ist!
Vom Umsatz muss ich dann noch die 39Euro FBA Gebühren zahlen im Monat, dann noch eine Private Betriebversicherung, Hatftplicht, Rechtschutz, Krankenversicherung die sich ja erhöht.
Essen u.s.w habe ich erstmal nicht einberechnet. Und wenn ich all das aufgezählte von 999 Euro Umsatz abziehe, dann wäre ich ca bei 550 Euro. Die 550 Euro sind der Gewinn der mir nach allen Dingen bleibt.
Nun muss man nur noch die Gewerbesteuern von den 570 Euro abziehen, also ca. die hälfte. Wir wären dann also bei 285 Euro Reinen Gewinns.
ist das alles richtig? Essen, Hausgeld und verpflegung nicht mit eingerechnet.
Ah stimmt ja, dann kommt ja noch die jährliche Zahlung an den Steuerberater.
3 Antworten
Bei Lieferungen aus China fallen erstmal 19% Einfuhrumsatzsteuer an, die kannst du dir aber über die Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückholen.
Amazon nimmt abgesehen von der FBA-Gebühr auch noch eine Verkaufsprovision pro Artikel. Rücksendungen musst du noch einkalkulieren, hier behält Amazon als Aufwandsentschädigung auch einen Teil ein.
Gewerbesteuer fällt erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500€ an.
Bei der Einkommensteuer hast du einen jährlichen Freibetrag von insgesamt 10.908€, alles darüber wird zu deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Kurze Korrektur: Von deinem Verkaufspreis (inkl. Versandkosten) musst du noch Umsatzsteuer an das Finanzamt abziehen.
Bei einem Jahresumsatz von weniger als 22.000€ kannst du beim Finanzamt auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann musst du für deine Verkäufe keine Umsatzsteuer abführen, kannst aber im Gegenzug auch keine gezahlten Vorsteuerbeträge zurückholen (Also die Mehrwertsteuer, die du beim Einkauf an andere Unternehmer gezahlt hast). Mit dieser Regelung hättest du auf jeden Fall weniger Aufwand in deiner Buchhaltung.
Je mehr du selbst machst, desto weniger musst du an einen Steuerberater zahlen. Viel Erfolg.
Zieht Amazon nicht zusätzlich noch jede Menge Prozente zusätzlich zu dem monatlichen Betrag? Dazu kommt auch noch Werbung auf Amazon, damit man dein Produkt überhaupt findet. Das Kostet auch nicht gerade wenig
Essen spiel natürlich keine Rolle für dein Gewerbe, ist ja keine Betriebsausgabe.
Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Krankenversicherung, .. sind aber Wichtig.
Evtl Rechtsanwalt, Steuerberaten,,,
Danke dir sehr für deine Antwort DigitalAssets! Ja super, dann darf ich ja doch mehr behalten,falls ich unter dem Freibetrag bin. Das ist ja schön! Hieße ich kann die 550 Euro behalten und muss gar keine Gewerbe und Einkommenssteuer zahlen.. dafür aber 19% Einfuhsumsatzsteuer, oh Mann.
Am Ende geht sicherlich für den Steuerberater alles drauf ;-(