Alg 2 Anlage UH2
Hallo. Habe mal eine frage. Ich bin in der 17. Woche schwanger und beziehe seid juli leistungen. Nun habe ich die Anlage UH2 bekommen. Und ich bin verwirrt. Ich lebe mit meinem freund zusammen und er ist auch der kindsvater. Er hat selber noch einen 3 jährigen sohn aus erster beziehung. Dies ist dem Amt auch alles bekannt. Ich wurde auch schon gefragt ob sich etwas an der situation geändert hat worauf ich schriftlich mit nein geantwortet habe. Und jetzt kommt diese Anlage. Muss ich jetzt wieder alles eintragen? Oder nur ankreuzen dass ich schwanger bin? Vorallem steht ja drinnen wegen schwangerschaft bzw. Betreuung nicht ehelicher kinder. Aber da der sohn von meinem freund ganztags im kindergarten ist und mein freund so arbeitet dass er sich auch immer um den kleinen kümmern kann betreue ich den kleinen ja garnicht.
1 Antwort
Du füllst das ganze normal aus,das was du ankreuzen musst,wird angekreuzt und wenn da ein Nachweis erforderlich ist,steht das da und den musst du in Kopien beibringen !
Da er der Kindsvater ist,stellt ihr von Anfang an eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) dar und in einer solchen wird das gesamte anrechenbare Einkommen auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet.
Deshalb ist es sehr wichtig,das wenn sein anderes Kind nicht bei euch lebt und er Unterhalt an das Kind zahlt,das dieser Unterhalt tituliert ist,denn dann erkennt das Jobcenter diesen als außergewöhnliche Belastung an und er kann diesen dann zusätzlich geltend machen.
Dann machst du da trotzdem ein Kreuz,du verpflegst und betreust das Kind ja wenn es von der Kita nachhause kommt und der Freund ist noch auf Arbeit !
Du musst dann einen Nachweis in Kopie beilegen,wie lange das Kind in der Kita betreut wird,denn nur wenn die Betreuung sichergestellt ist,kann das Jobcenter von dir verlangen,für ein paar Stunden am Tag der Vermittlung zur Verfügung zu stehen bzw.dich auf solche Stellenangebote zu bewerben,bis dein Beschäftigungsverbot greift,das ,müssten dann 8 Wochen vor dem Geburtstermin sein,wenn ich mich nicht irre.
Und wenn du jetzt schon ein Beschäftigungsverbot hast,dann musst du das durch ärztliche Atteste nachweisen.
Das kind wohnt ja bei uns