Agentur für Arbeit erhält Briefe trotz Einschreiben nicht?
Hallo!
seit wenigen Monaten stehe ich mit der Agentur für Arbeit auf "Kriegsfuß"; Ich habe Berufsausbildungsbeihilfe bezogen und nun meiner Agentur für Arbeit meine Elternzeit und die Dauer mitgeteilt. Am nächsten Monat hatte ich das Geld auf dem Konto, weshalb ich erst einmal angerufen habe. Ich wurde nach 3-4 verschiedenen Behörden in verschiedenen Bundesländer und Landkreisen geleitet. Am Ende bekam ich von einer Agentur für Arbeit aus einem anderen Bundesland einen Brief und wurde gebeten erneut die Unterlagen zu schicken. Habe ich getan, selbstverständlich mit Einschreiben. Angeblich kam mein erster Brief - trotz Einschreiben - nicht an. Ich wurde gebeten erneut die Unterlagen zu schicken. Habe ich getan, weil ich einfach mit dieser Behörde nichts mehr zu tun haben will. Nun habe ich ERNEUT ein Schreiben erhalten, das mein Brief schon wieder - trotz Einschreiben - nicht angekommen sei. Nun möchte ich als Antwort auf diesen Brief die Kopie der Quittung samt Sendungsnummer per Einschreiben zukommen lassen. Laut Sendungsverfolgung hat die Agentur für Arbeit meinen Brief drei Tage nachdem ich es zur Post gebracht habe erhalten.
Muss ich das aktuelle Anschreiben "hinnehmen" und ihnen zum dritten mal sämtliche Unterlagen kopieren, in einen Umschlag zur Post fahren und per Einschreiben einschicken? Es ist sehr ärgerlich...
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und/oder ein paar Tipps geben! 🙏🏻
5 Antworten
Gibt einen Nachforschungsauftrag an die Post. Deshalb schickt man ja was eingeschrieben! Damit man nachverfolgen kann wo eine Sendung abgeblieben ist.
Ja, das kostet dich etwas. Aber nur so kannst du eventuell etwas beweisen.
Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben. Die Sendungsnummer beweist nur, dass im System der Post vermerkt wurde, dass das Schreiben zugegangen ist. Der Postbote könnte ja die Sendung als zugestellt markieren, obwohl sie in Wahrheit nicht zugestellt wurde. Du kannst aber von der Post Schadensersatz verlangen.
Der Nachweis kann im Zweifelsfall nur zuverlässig durch die Reproduktion des Auslieferungsbelegs (der Post) erfolgen - so der Bundesgerichtshof
Du kannst anhand der Sendungsverfolgung belegen das der Brief bei der Arbeitsagentur angekommen ist. Wende dich an den Dienststellenleiter und beschwere dich. Nimm die beiden Sendungsverfolgungen als Beweis mit.
Würde die Quittung kopieren und gleichzeitig den Sendungsverlauf kopieren.