Abwahl des Betriebsratsvorsitzenden
Wie geht man vor wenn man den Vorsitzenden abwählen möchte! Der Stellvertreter würde den Vorsitz übernehmen und ein anderes Mitglied des Gremiums wäre am Posten des Stellvertreters interessiert! Wie ist der genaue Ablauf der Ab- und Neuwahl?
4 Antworten

Der Betriebsratsvorsitzende hat zur Sitzung zu laden und den Tagesordnungspunkt "Abwahl und Neuwahl des BV" aufzunehmen, wenn ein Viertel der BR Mitglieder das beantragt (§ 29 III BetrVG). Die Sitzung leitet der BV, auch soweit es um den genannten Tagesordnungspunkt geht. Er muss also die gesamte Tagesordnung abarbeiten, auch wenn ihm das unangenehm ist. Dazu gehört auch die Durchführung der Abstimmung. Wenn er in dem ihn betreffenden Punkt die Leitung nicht übernimmet, kann der Stellvertreter die Leitung übernehmen, Antrag stellen, Abstimmung durchführen und dann die Wahl annehmen. Wenn schon feststeht, dass der Stellvertreter gewählt wird, kann auch dieser auf die Leitung der Versammlung verzichten und der BR wählt aus seiner Mitte einen Leiter für diese eine Versammlung, als wären der BV und der Stellvertreter nicht anwesend. Dieser Versammlungsleiter kann dann auch die Amtseinsetzung des Stellv. übernehmen. Sofern der BR keine Geschäftsordnung hat, kann mit Stimmenmehrheit der Verhandlungsverlauf recht frei bestimmt werden.


Soll der Vorsitzende ganz raus aus dem Betriebsrat oder nur von seinem Posten als BR-Vorsitzender?



ein Mißtrauensvotum ist vielleicht eine Alternative in dem Fall


der gesamte Betriebsrat müßte dem derzeitigen Vorsitzenden das Vertrauen entziehen,der Ablauf hierzu müßte in euren Statuten nachzulesen sein.das wäre schwierig die Einzelheiten hier zu schreiben.

Ein Misstrauensvotum ist im BetrVG nicht vorgesehen. Das würde ohne Neuwahl zu einer Führungslosigkeit führen. Die Abwahl ist aber ganz leicht jederzeit durch einfache Stimmenmehrheit möglich bei gleichzeitiger Neuwahl.

Dazu sollte man die nächste Betriebsratswahl nutzen. Wenn alle Betriebsratsmitglieder zu ihrer ersten gemeinsamen Versammlung zusammen sitzen wird der Vorsitzende und sein Stellvertreter gewählt.

Das Gremium möchte ihren Vorsitzenden aber jetzt abwählen. Nicht erst in 2 Jahren neuwählen. Laut §29 BetrVG geht das auch. nur wie ist der genaue Ablauf wenn der Stellvertreter den Vorsitz übernehmen würde.

Dieser § regelt die Einberufung der Sitzungen des BR. Schau Dir mal § 48 BetrVG an. Ansprechpartner für Probleme im Betriebsrat sollte auch die Gewerkschaft sein. Was ist Euer eigentliches Problem???

Das Problem ist egal, er hat halt nicht mehr das Vertrauen vom Gremium!

Also je nach „schwere" Eures Problems würde ich dann wie schon von mir empfohlen oder wenn es doch nicht ganz so schlimm ist wie von vollyhn empfohlen vorgehen. LG
Noch ein Tip: Ein Kommentar und ein paar Lehrbücher zum BetrVG gehören zur notwendigen Ausstattung eines Betriebsrates, deren Kosten der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG zahlen muss. Da findet man manches ;-)