Nun da hat der chef etwas falsch gemacht. Bevor eine Einstellung amtlich wird ist nun erst einmal der BR anzuhören. Der BR kann dem Vorschlag der chefs widersprechen wenn es Gründe gibt. Er war also schlecht beraten dir eine Zustimmung zu geben bevor der BR das nicht bearbeitet hat.

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Wie würdet ihr mein Arbeitszeugnis bewerten/deuten?

Bescheinigung der Arbeitsleistung Betroffener Arbeitnehmer: Herr XY, geboren am: XY

Herr XY hielt sich vom 10.01-23.04. in unserem Unternehmenskomplex der XY Firma auf. Aufgaben, die ihm während dieser Zeit diverser Abteilungen auferlegt wurden, werden nachfolgend ausführlicher aufgelistet:

  • Bearbeiten von Excel-Tabellen, einbringen von Struktur und Ordnung, einfache Auswertung grundlegender Ergebnisse und Statistiken

  • Rechnungswesen: Niveauvolles Berechnen von Datenerhebungen

  • Bearbeiten und ((Begleichen)) von Rechnungen bis zu einem Betrag von 20,00 Euro. Nach der Probezeit:

  • Hilfstätigkeiten für Vorgesetzte und ranghöhere Kollegen, Herr XY unterstütze während dieser Zeit sechs verschiedene Abteilungen auf mehreren Stockwerken

  • Eigene Ideenfindung zu verschiedenen selbst gewählten Projekten

  • Erarbeiten eigener Verbesserungsmaßnahmen der bestehenden Rechnungsprozesse

Gemäß den Richtlinien für Arbeitszeugnisse bewerten wir Herrn XY, wie wir ihn kennengelernt haben:

Herr XY erledigte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. Sein Fachwissen half ihm stets dabei. Das meist sichere Umgehen mit Programmen wie Word und auch Excel beschleunigte seine Arbeit zudem und sorgte für schnelle und zum Teil sichtbare Arbeitserfolge.

Zu ausnahmslos allen Vorgesetzten, Kollegen und Externen konnte sich Herr XY eine Basis aufbauen, die auch noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses anhielt und einen durchweg bleibenden Eindruck hinterließ. Besonders Telefongespräche mit Externen wickelte er kompetent und fachlich einwandfrei ab.

Während der intensiven Zeit unterstützte uns Herr XY stets mit seiner Mitarbeit und wir bedauern es, ihn als Persönlichkeit ersetzen zu müssen.

Für seine Zukunft wünschen wir alles Gute und hoffen aufrichtig, dass er seine Kompetenzen dem Arbeitsmarkt entsprechend beibehält.

Mit verabschiedenden Grüßen XY

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So würde ich ein Arbeitszeugnis eh nicht schreiben. Zum Glück ist es ja nur fiktiv. Egal welch Note da dann stehen soll. Der komplette Aufbau ist echt nicht gut.

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So lange du nur 6 Wochen krank bist bekommst du das normale Arbeitsentgelt wie du es üblicherweise zuvor bekommen hast. Das hat mit der Abrechnung nichts zu tun.

Allerdings kan es geschehen das du die 6 Wochen nicht als Entgeltfortzahlung bekommst wenn du innerhalb des lezten Jahres (nicht Kalenderjahr) wegen der gleichen Krankheit schon mal Entgeltfortzahlung bekommen hast. Dann springt die Krankenkasse ein.

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Fragen würde ich sicher nicht. Im Normalfall ist das aber bei den Fragen des Arbeitgebers eh ein Thema.

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Urlaubsgeldanspruch hast du nur wenn dies im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag verankert ist. Pausezeiten werden nicht bezahlt, es sei denn im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ist das anders geregelt. Allerdings musst du nach 6 Stunden 30 Minuten Pause machen. Entgeltfortzahlung ist auch gesetzlich geregelt.

Wenn ihr einen Betriebsrat habt wende dich an dem. Andernfalls an die Gewerkschaft wenn du da drinnen bist. Letztendlich kannst du das gerichtlich einklagen. Nur ob dir das gut tut ist eine andere Sache.

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Arbeitgeber A gibt es leider viel zu oft. Meist ist man bei dem als Leiharbeitnehmer beschäftigt und das nutzen die Arbeitgeber A aus. Sie wissen das sie Druck aufbauen können da der Leiharbeitnehmer von heute auf morgen wieder weggeschickt werden kann. Die angst wird ausgenutzt. Das sind moderne Sklavebhalter und in meinen Augen gehört die Leiharbeit, Werksvertrag, Subunternehmer  etc. gesetzlich abgeschafft.

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Wen du immer erster Nachrücker bist dann bist du fest im Gremium.

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Das stimmt ganz klar nicht. Ein Ersatzmitglied ist wie ein ordentliches Mitglied zu behandeln, vorausgesetzt euer BR Vorsitzender weis auch wie man richtig nachläd. Da habe ich schon mal grundlegend meine Zweifel wenn ich deine Frage so lese.

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So wie du es beschreibst ist das ganz klar bezahlte Arbeitszeit. Ein Gesetz geht immer über eine BV es sei den die Regelung der BV ist günstiger. Danach sieht das bei euch aber nicht aus.

Tipp: Mal auf euren BR zugehen und nachfragen wann die Regelung zum Duschen denn der deutschen Rechtsprechung angepasst werden soll?

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Bei uns ist das gesamte Gremium in der Gewerkschaft und das ist auch gut so. Welche Ämter man ausserhalb vom BR noch hat ist nicht relevant.

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Als BR könnt ihr gar keinen kündigen. Gerne könnt ihr ein Ausschlussverfahren beim Arbeitsgericht beantragen doch das geht sicher in die Hose.

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Als Nachrücker, vorausgesetzt du wurdest richtig geladen, hast du ein Jahr lang nach der letzten Teilnahme bei einer BR Sitzung besonderen Kündigungsschutz.

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Irgendwie erschließt sich mir die Fragestellung nicht. Auf Verdacht folgende Antwort.

Der Vorsitzende erstellt die Einladung. Es sei denn es gibt einen BA der dies macht. Anliegen der Kollegen/innen müßen auf die Tagesordnung. Die Gewerkschaft kann dies auch veranlassen.

Das war es in Kürze.

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Ist das BetrVG in der jetzigen Fassung noch zeitgemäß?

Hallo, wie könnte man sich bitte folgender Fragestellung annähern? Danke! Jürgen

Was versteht man bitte unter "regelmäßig beschäftigt" aus § 13 (2) 1. BetrVG? a) An welcher Stelle im Gesetz ist dies explizit definiert? b) Wie wird es in der allgemeinen Rechtsprechung verstanden?

Was versteht man bitte unter "unverzüglich" aus § 21a (1) BetrVG? a) An welcher Stelle im Gesetz ist dies explizit definiert? b) Wie wird es in der allgemeinen Rechtsprechung verstanden?

Die Formulierung in § 13 (2) 1. BetrVG scheint mir etwas "schwammig" zu sein. Oder ist die Formulierung dort wirklich eindeutig zu verstehen?

Wäre die derzeitige Formulierung in § 13 (2) 1. BetrVG so heute noch angebracht, mit all den Ausschlüssen (leitende Angestellte, Leiharbeitnehmer, Arbeitnehmer mit Werkverträgen)? Wem "gehört" das BetrVG und welcher Gerichtsbarkeit untersteht es? Und wenn das "BGB" den "Eckpfeiler" des deutschen Zivilrechts bildet, welchen finanziellen "Wert" stellt dann das "BetrVG" dar und welchen Stellenwert hätte es in der deutschen Gesetzgebung?

Muß eine betroffene Firma die angeforderte Information über die "Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer" nach § 13 (2) 1. BetrVG auf Nachfrage angeben? a) dem dortigen Betriebsrat? b) einem Außenstehenden?

Oder bedarf es dazu des Beschlusses eines Gerichts, welches bei bloßem "Verdacht" darauf angesetzt wird?

Wie hat sich der Gesetzgeber die Verfahrensweise in dem Fall gedacht?

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Etwas viele und verwirrende Fragen auf einmal finde ich. Gut wäre es wenn du spezifisch für jedes einzelne Problem eine Frage stellen würdest.

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hilfe hund erbricht seit 4 tagen, tierarzt macht sich keine sorgen, hatte 2 zecken?

hallo leute, ich habe ja seit 2 monaten einen hund (husky) der jetzt ca. 5 monate alt ist, wir hatten nur mal kleine probleme bei der erziehung aber das ist ja normal bei so kleinen burschen, sonst ist er wirklich brav, ist schon lange stubenrein (macht meistens in den garten, beim gassi gehen eher selten) aber kann schon die meisten grundkommandos fast perfekt. über nacht (momentan noch im käfig/zwinger) hat er früher immer getobt aber jetzt ist er die ganze nacht ruhig also passt alles.....

nur am montag (heute: donnerstag) hat er pro stunde mindestens 3 mal erbrochen und das den ganzen tag, wir dachten er hat vll was falsches gegessen, aber da es dienstag immernoch so war sind wir zum tierarzt der uns nur sagte, dass es an nem "wetterumschwung oder luftdruck" liegen könnte und dass das normal ist (hab ich irgendwie noch nie gehört), wir sollen ihm nix zum essen geben... dann ab dienstag abend hat er nur noch schleim oder wasser erbrochen, dann haben wir ihm ne handvoll futter gegeben und seitdem geben wir wieder normal futter da er nichtmehr erbricht, aber irgendwie versucht er es, alle paar stunden hustet er und würgt und jedesmal kommt nichts (mehr) ... dann haben wir gestern am nacken eine zecke entdeckt und sie gleich entfernt (keine ahnung wie lang die drin war aber mein bruder sagt der hat vorgestern schon was gespüurt) ... und heute spüre ich schon wieder ne zecke an seinem hals, obwohl ich seit montag nicht gassi war, die werde ich dann auch gleich entfernen

was soll ich sonst machen? das ist unser erster hund also sorry für die vielen fragen und dass ich so ein drama mache, obwohl es eventuell nichts soo schlimmes ist wie der tierarzt sagt ich mach mir halt doch sorgen, sollte ich nochmal zu dem? oder zu nem anderen? stimmt das mit dem wetterumschwung? oder kann es an den zecken liegen? das würgen tut er immernoch...

danke schonmal im voraus für hilfreiche antworten :)

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Das mit den "lieben" Kommentaren wegen Zwinger stimmt schon, nur sollte man nicht nur auf einem rumhacken. Definitiv solltest du den Rat eines weiteren Tierarztes einholen. Das ist wie bei "normalen" Doktoren auch. Einer hat Ahnung der andere weniger.

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