Nun da hat der chef etwas falsch gemacht. Bevor eine Einstellung amtlich wird ist nun erst einmal der BR anzuhören. Der BR kann dem Vorschlag der chefs widersprechen wenn es Gründe gibt. Er war also schlecht beraten dir eine Zustimmung zu geben bevor der BR das nicht bearbeitet hat.
So würde ich ein Arbeitszeugnis eh nicht schreiben. Zum Glück ist es ja nur fiktiv. Egal welch Note da dann stehen soll. Der komplette Aufbau ist echt nicht gut.
Das ist verboten und Urkundenfälschung und Nötigung. Mach das bitte nicht. Wenn er dumm kommt lass dir das schriftlich geben was er möchte und gehe einmal zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht deines Vertrauens. Denke dem Chef gehört mal eine Breitseite.
So lange du nur 6 Wochen krank bist bekommst du das normale Arbeitsentgelt wie du es üblicherweise zuvor bekommen hast. Das hat mit der Abrechnung nichts zu tun.
Allerdings kan es geschehen das du die 6 Wochen nicht als Entgeltfortzahlung bekommst wenn du innerhalb des lezten Jahres (nicht Kalenderjahr) wegen der gleichen Krankheit schon mal Entgeltfortzahlung bekommen hast. Dann springt die Krankenkasse ein.
Fragen würde ich sicher nicht. Im Normalfall ist das aber bei den Fragen des Arbeitgebers eh ein Thema.
Arbeit in Deutschland ist deutsches Recht. Was dann noch in Spanien zusätzlich gemacht werden muss ist was anderes.
Urlaubsgeldanspruch hast du nur wenn dies im Arbeitsvertrag oder im geltenden Tarifvertrag verankert ist. Pausezeiten werden nicht bezahlt, es sei denn im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ist das anders geregelt. Allerdings musst du nach 6 Stunden 30 Minuten Pause machen. Entgeltfortzahlung ist auch gesetzlich geregelt.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt wende dich an dem. Andernfalls an die Gewerkschaft wenn du da drinnen bist. Letztendlich kannst du das gerichtlich einklagen. Nur ob dir das gut tut ist eine andere Sache.
Arbeitgeber A gibt es leider viel zu oft. Meist ist man bei dem als Leiharbeitnehmer beschäftigt und das nutzen die Arbeitgeber A aus. Sie wissen das sie Druck aufbauen können da der Leiharbeitnehmer von heute auf morgen wieder weggeschickt werden kann. Die angst wird ausgenutzt. Das sind moderne Sklavebhalter und in meinen Augen gehört die Leiharbeit, Werksvertrag, Subunternehmer etc. gesetzlich abgeschafft.
Lass bitte die Finger davon. Wildtiere nimmt man nicht als Haustiere.
Wen du immer erster Nachrücker bist dann bist du fest im Gremium.
Das stimmt ganz klar nicht. Ein Ersatzmitglied ist wie ein ordentliches Mitglied zu behandeln, vorausgesetzt euer BR Vorsitzender weis auch wie man richtig nachläd. Da habe ich schon mal grundlegend meine Zweifel wenn ich deine Frage so lese.
Du solltest erst einmal erklären welche Tätigkeit du ausübst. Habt ihr einen Betriebsrat und der hat mit dem Arbeitgeber eine BV abgeschlossen? Was steht im Arbeitsvertrag?
So wie du es beschreibst ist das ganz klar bezahlte Arbeitszeit. Ein Gesetz geht immer über eine BV es sei den die Regelung der BV ist günstiger. Danach sieht das bei euch aber nicht aus.
Tipp: Mal auf euren BR zugehen und nachfragen wann die Regelung zum Duschen denn der deutschen Rechtsprechung angepasst werden soll?
Bei uns ist das gesamte Gremium in der Gewerkschaft und das ist auch gut so. Welche Ämter man ausserhalb vom BR noch hat ist nicht relevant.
Als BR könnt ihr gar keinen kündigen. Gerne könnt ihr ein Ausschlussverfahren beim Arbeitsgericht beantragen doch das geht sicher in die Hose.
Als Nachrücker, vorausgesetzt du wurdest richtig geladen, hast du ein Jahr lang nach der letzten Teilnahme bei einer BR Sitzung besonderen Kündigungsschutz.
Ein Blick in das BetrVG klärt die Frage. Mal unter passives Wahlrecht nachlesen :-)
Irgendwie erschließt sich mir die Fragestellung nicht. Auf Verdacht folgende Antwort.
Der Vorsitzende erstellt die Einladung. Es sei denn es gibt einen BA der dies macht. Anliegen der Kollegen/innen müßen auf die Tagesordnung. Die Gewerkschaft kann dies auch veranlassen.
Das war es in Kürze.
Etwas viele und verwirrende Fragen auf einmal finde ich. Gut wäre es wenn du spezifisch für jedes einzelne Problem eine Frage stellen würdest.
Das mit den "lieben" Kommentaren wegen Zwinger stimmt schon, nur sollte man nicht nur auf einem rumhacken. Definitiv solltest du den Rat eines weiteren Tierarztes einholen. Das ist wie bei "normalen" Doktoren auch. Einer hat Ahnung der andere weniger.