Folgender Sachverhalt: Ich war bei einen Vorstellungsgespräch und zur Beendigung des Gespräches wurde mir eine mündliche Zusage für den Arbeitsplatz gemacht, auf den ich mich beworben habe, Zitat: "Ich geben gleich der Personalabteilung bescheid, damit diese Ihnen Ihren Arbeitsvertrag in den nächsten Tagen zustellt." Gestern bekam ich einen Anruf aus der Personalabteilung, dass es jetzt am Betriebsrat liegt, ob ich den Job bekomme, oder nicht - so wie es bei mir ankam, gab es wohl einen internen Bewerber, der aus einer Abteilung kommt, die von Personalkürzungen betroffen ist und desshalb evtl. beforzugt auf die Position, die schon seit längeren ausgeschrieben ist verschoben werden soll. Jetzt die eigentliche Frage: Dürfen Betriebsräte auf diese weiße eine Einstellung blockieren, obwohl die Chefs der Abteilung bereits eine Entscheidung gefällt haben? Kann der Betriebsrat darauf bestehen, dass ein interner Bewerber beforzugt werden muss, oder kann sich der Chef in diesen Fall trotzdem darauf berufen mir eine Zusage gemacht zu haben, einen anderen internen aber noch nicht und ganz wichtig, wie sieht für mich die rechtliche Lage aus - Zusage ist bei mir immer noch Zusage.