Abschlusspullover Datenschutz?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

17 DSGVO

"hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat."

Die können ja die falschen Pullis überbedrucken so dass eure Namen unkenntlich werden. Ansonsten dürfen sie es nicht

https://dsgvo-gesetz.de/art-17-dsgvo/

Lara889109 
Fragesteller
 25.01.2020, 09:33

Dankeschönnn

0
leseratten1  25.01.2020, 10:05

Eine Bestellung bei einem Anbieter ist keine Veröffentlichung. Mit "öffentlich gemacht" ist gemeint, dass z.B. eine Namensliste im Internet öffentlich zugänglich, eine Radiodurchsage oder TV-Sport (oder etwas vergleichbares) gesendet worden wäre.

Ist hier aber nicht passiert, daher ist Absatz 2 von Art.17 hier nicht anwendbar. Absatz 1 passt hier sehr viel besser.

0

die Namen sind Personen bezogene Daten und fallen unter Datenschutz.

Unser Direktor sagte, dass wir unsere Rechte abgegeben haben als wir die Pullover bestellt haben.

das kann man so nicht beantworten, da hier niemand weiß was ihr bei der Bestellung alles zugestimmt habt. dazu müsste man die AGB und alles kennen

Die werden die nicht wieder verwenden können, wer will schon solche einfachen Pullis mit fremden Namen?

Wenn ihr sicher grau bestellt habt, die aber falsch geliefert haben, geht das jetzige Retoure und sie schicken euch neue, graue zu.

Die weißen vernichten sie oder bekommen die Buchstaben vielleicht wieder ab? Behalten dürft ihr sie nicht, bezahlt wurde ja nur 1 Set.

Lara889109 
Fragesteller
 25.01.2020, 09:24

ich weiß. Ich sagte doch, dass sie diese als Anprobe zur Verfügung stellen. Also :

Dir und deiner Klasse gefällt ein Pullover. Der Betrieb, bei dem ihr das kaufen wollt, schickt euch, bevor ihr die Pullover kauft, eine Anprobe. Dort sind Pullover in verschiedenen Größen. So könnt ihr gucken, welcher Pullover euch passt. Und danach habt ihr eure Größe und könnt bestellen.

Behalten wollen wir die auch nicht. Es geht um Datenschutz

0
Bonye  25.01.2020, 09:45
@Lara889109

Da gibt es keine Bedenken. Ein Name allein ist nicht zu schützen. In Zusammenhang mit deiner Arbeit für das CIA dürfte der Name nicht genannt werden. Aber für sich allein genommen? Kein Problem.

Und derlei wird die Firma damit nicht machen. Wenn sie die Buchstaben nicht mehr abbekommen und die Pullis dann nicht neu beflocken/bedrucken können, werden diese entsorgt.

Die Größe wählt man anhand der Kennzeichnung und ggf einer Größentabelle.

0
19TheBrain84  25.01.2020, 10:42
@Bonye
Da gibt es keine Bedenken. Ein Name allein ist nicht zu schützen

wie bitte ??

Personenbezogene Daten sind der Kernbegriff des Datenschutzes

Was sind personenbezogene Daten?

Gemeint sind damit – kurz gesagt – Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare Person wie Name, Geburtsdatum, Postanschrift, E-Mail-Adresse, etc.

1
Bonye  25.01.2020, 13:56
@19TheBrain84

Und welche Infos erhält jemand der diesen Pulli in den Händen hält? Er weiß nicht einmal ob das ein Fake Name ist oder ob tatsächlich xy diesen Pulli bestellt hatte.

0
19TheBrain84  25.01.2020, 17:47
@Bonye

Das tut nichts zu Sache, wir haben so viele Gesetzte die keinen wirklichen Sinn ergeben, aber Gesetz ist Gesetz

1