Abschlussprüfung IHK 2017 KSK (Großhandel) Aufgabe 14?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt bei der Buchhaltung und Bilanzierung einen Grundsatz:

"Noch nicht verwirklichte Verluste müssen, noch nicht verwirklichte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden."

Das ist das System des Niederstwertprinzips.

So, kannst Du Dir Deine Frage jetzt selbst beantworten?

Brinera  14.05.2017, 09:21

Nein die Antwort ist falsch, da in der Frage stand,dass die 50€ vor Jahren einmal der durchschnittliche Wert sind Laut unseren Lehrers muss man die 2500 Stück mit den 51,50 aus der Aufgabe zuvor multipizieren. Das mit dem strengen Niederstwertprinzip ist richtig

1
Helmuthk  14.05.2017, 09:33

Danke für den Stern.

Meine Grundaussage ist richtig.

Deine Antwort mag falsch sein, weil Du einen Teil der Aufgabe nicht wiedergegeben hast.

Helmuthk

0

Also ich habe dort letzten Mittwoch die Lösung aus der Aufgabe davor als richtig bewertet (Glaube man musste dort die durchschnittlichen Anschaffungskosten für das laufende Jahr berechnen und das war bei mir 51,50 € pro Stk). Macht also als Warenbestandswert für die Bilanz bei 2500 Stück: 128.750 EUR

Für mich ist weder die erste Aussage, noch die zweite Aussage richtig:
Die Anschaffungskosten "in einem der früheren Jahre" interessieren dich in deiner Bilanz für das aktuelle Jahr meiner Meinung nach einen Scheiß, wenn du vor 3 Jahren in der Bilanz einen Fuhrpark mit 300.000 € bewertet hast, schaust du jetzt ja auch, mit welchem Wert (nach Neuanschaffungen) du ihn nun ansetzt.

Und die zweite Aussage widerspricht dem Realisationsprinzip des Handelsbilanzrechtes, wonach nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Satzende HGB), sowie dem Niederstwertprinzip. Somit darf man die Warenbestände auch nicht mit dem Tageswert, sondern "höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten" (§ 252 Abs. 1 Satz 1 HGB) ansetzen. 

Und das ist meiner Meinung nach das Ergebnis der vorherigen Aufgabe – nämlich die durchschnittlichen Anschaffungskosten des laufenden Jahres.


firemanffm 
Fragesteller
 14.05.2017, 08:51

Hallo Rene,

vielen Dank für deine Antwort. 51,50 ist richtig. Bei der 2. Aufgabe ist 125000€ richtig. Man sollte nicht mit dem Wert der davorrigen Aufgabe rechnen, sondern hatte ja schon den durchschnittlichen Wert des Jahres angegeben. D.h 50 € × 2500 = 125000€

0
ReneJ  14.05.2017, 10:30
@firemanffm

Hallo FiremanFFM,

meiner Meinung nach wäre eine Bewertung mit 50 Euro pro Stück schlicht falsch. Ich denke auch, dass das - wie Brinera bereits erwähnte - nur zur Verwirrung dort stand, damit die Menschen, die das Niederstwertprinzip nur oberflächlich kennen, sofort denken, der niedrigere Wert müsse angesetzt werden.

Also ich hatte bilanzielles Rechnungswesen erst vor Kurzem im Studium und hab eine 1.0 geschrieben, also wenn die Antwort falsch ist, dann wäre ich etwas beleidigt und die Frage wäre meiner Meinung nach falsch gestellt.

0
Brinera  14.05.2017, 09:24

Hallo Rene, genauso hat es uns unserer Lehrer im Nachhinein auch erklärt :) Die 50€ aus den früheren Jahren standen dort nur zur Verwirrung oder so

1
ReneJ  14.05.2017, 10:32
@Brinera

Hallo Brinera,

dann bin ich zumindest schon mal etwas beruhigter :D Genauso sehe ich das auch :) Wie lief's bei dir? 

Auch diese ganzen Menschen, die hier rum rennen und behaupten sie hätten die Lösungen der IHK, ja ne ist klar. Nach 4 Tagen und am Wochenende haben die schon die Lösungen jaja. 

0