Absageschreiben nach Vorstellungsgespräch - Angabe des Grundes?

5 Antworten

In der Regel weil sich halt nicht nur 2 Personen auf die Stelle bewerben, so dass man halt nicht detailliert darauf eingehen kann. Der Chef und die Personaler sehen teilweise hunderte Bewerbungen und landen nochmal die Hälfte davon ein. In diesen Fällen heißt ein "sie konnten uns nicht überzeugen" einfach ein "ein Anderer war halt einfach besser". Grundsätzlich kann man natürlich nachfragen, wenn aber auch auf Nachfrage kein spezieller Grund kommt dann kann man zumindest davon ausgehen dass man jetzt nicht exorbitant negativ aufgefallen wäre (wobei nicht überzeugen mehr danach klingt dass man nicht die notwendigen Qualitäten hatte). Selbst wenn man sich gezielt an eine Person erinnert, will sich die Personalabteilung aber auch meist gar nicht die Zeit dafür nehmen auf so etwas zu antworten (wenn die Perso überhaupt weiß wieso abgelehnt worden ist. Entscheidet ja der Abteilungsleiter)

Auch wenn es für abgelehnte Bewerber oft hilfreich wäre, ein ehrliches Feedback zu bekommen, geben Arbeitgeber normalerweise keine nähere Begründung für eine Absage.

Das hat juristische Gründe.
Es gibt leider immer wieder spitzfindige Typen, die versuchen, die Firmen zu verklagen, indem sie in der Begründung für die Absage irgendeinen Gesetzes-Verstoß suchen, insbes. einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz AGG.
Das wäre z.B. dann der Fall, wenn der abgelehnte Bewerber den Vorwurf erhebt, dass er wegen seinem Geschlecht, Alter, Religion, Nationalität, Hautfarbe,... abgelehnt wurde.

Solche Vorwürfe können die Arbeitgeber am besten vermeiden, wenn sie gar keine nähere Begründung liefern.

Es geht um das AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz). Das macht für (rachsüchtige) Bewerber Tür und Tor auf für Klagen.

Daher wirst du immer nur so einen Standard finden wie "andere Bewerber haben uns noch mehr überzeugt" oder "leider konnten wir Sie nicht berücksichtigen". Auch auf Nachfrage wird meist höflich auf das AGG hingewiesen und sich ausgeschwiegen.

Der Grund steht doch dabei:"Sie könnten uns leider nicht überzeugen. Auch wenn das kein Standardsatz ist. So ne n Satz hätte ich bisher noch nie gehört bei ner Absage.

Du bekommst keinem konkreten Grund genannt, weil Du ansonsten auf die Idee kommen könntest gegen die Absage zu klagen.