Abmahnung nicht zurückgeschickt?
Hallo, ich bin in der Ausbildung im dritten Lehrjahr. Ich habe vor etwa 5 Monaten 2 Abmahnung bekommen weil ich die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten habe und meine Unterkunft nicht Sauber gehalten habe. Ich habe bei verschieden Gesprächen mit einem Ausbildungsleiter die schon unterschrieben aber habe die postalisch nochmal bekommen, ich die habe ich nicht zurückgeschickt weil ich es vergessen habe drohen mir Konsequenzen deswegen? Bei mir hat sich niemand deswegen nochmal gemeldet aber ich mache mir sorgen das mich da irgendwann jemand mit anschwärzen wird.
2 Antworten
Die sollen sich mal lieber nicht so aufspielen und froh sein, dass du überhaupt noch eine Ausbildung machen willst. Wenn die weiterhin so patzig sind, dann hau denen die Kündigung auf den Tisch und suche dir währenddessen eine andere Ausbildung, wo du dir die ganzen Sachen von jetzt anrechnen lassen kannst. Heutzutage werden Lehrlinge überall dringend gesucht. Die Zeiten haben sich geändert. :)
Und ich habe Angst das die mir weil ich die Abmahnung nicht zurückgeschickt habe, das die mir eine Amahnung dafür reindrücken und damit gekündigt zu werden und so wie es gehört habe kann Mann die Ausbildung nur mit einem aufhebungsvertrag weiterführen
Es genügt Dir "eine" Abmahnung zu übergeben - Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet deren Erhalt schriftlich zu bestätigen.
Danke für die Antwort, was meinst du mit anrechnen?