Abmahnung?

6 Antworten

Da du tatsächlich eine illegale Raubkopie heruntergeladen hast, ist die Abmahnung nicht gänzlich aus der Luft gegriffen. In deinem Fall und aufgrund der Höhe des Streitwerts solltest du Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen lassen.

Nur der wird dir sagen können, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigt Forderung handelt. Ebenso wird er mit dir besprechen, wie du dich bezüglich der Abmahnung verhalten solltest. Hier kann dir jedenfalls niemand mit Gewissheit sagen, ob es sich um eine Betrugsmasche oder berechtigte Abmahnung handelt.

Selbst wenn du längere Zeit nichts gehört hast, heißt das nicht, dass es aus der Welt ist. Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, würde ich die Forderung (Unterlassungserklärung und Schadenersatzanspruch?) über einen Anwalt prüfen lassen. Alle mal besser, als sich wegzuducken, in der Hoffnung das nicht passiert.

Es kann durchaus sein, denn der Tatbestand scheint ja noch nicht verjährt zu sein. Aber die 2 Jahre legen den Schluss nahe, dass die Abmahnung nur ein Versuch war, schnell Geld zu machen. Hat nicht geklappt, dann stecken die da auch keine Mühe mehr rein.

Häufig versuchen sie es dann noch einmal mit "Sondernageboten". Also: wenn Du jetzt zahlst, kriegst Du x% Rabatt. Wenn so was kommt, weißt Du, dass Du sicher bist. Dann ignorieren.

Ich unterstelle mal, dass die Abmahnung von einer Anwaltskanzlei gekommen ist? Dieser glatte Betrag ist eher ungewöhnlich, weil sich die Gebühren immer am Streitwert und der Gebührenordnung ausrichten. Da kommt eigentlich nie ein glatter Betrag bei raus. Prüfe mal, ob es die Kanzlei überhaupt gibt. Wenn das keine bekannte Kanzlei ist, dann hast Du es richtig gemacht. Ignorieren!

Wenn es eine echte Abmahnung einer Anwaltskanzlei ist, dann wäre möglicherweise folgende Reaktion hilfreich gewesen. Der Abmahnung liegt immer eine Unterlassungserklärung bei, die Du unterschreiben sollst. Darin werden dann saftige Vertragsstrafen vereinbart, falls Du das jemals wiederholen solltest. Der richtige Umgang damit ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung zurückzuschicken. Darin versprichst Du, das nicht mehr zu tun, aber mehr nicht.

Wenn noch was kommt und Du das Gefühl hast, Du brauchst Hilfe: die Kanzlei WBS in Köln ist aus so was spezialisiert. Der Partner Christian Solmecke hat auch einen Youtube-Kanal, in dem er auch solche Themen aufgreift.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Vielleicht ist es auch nur Betrug. Kontaktieren, nachfragen.

Liebe Grüße


segler1968  01.05.2022, 08:12

NEIN! Natürlich nicht kontaktieren!

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Ungrateful  01.05.2022, 08:13
@segler1968

Bzw. erstmal recherchieren bevor er eine saftige Telefonrechnung bekommt.

Liebe Grüße

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segler1968  01.05.2022, 08:16
@Ungrateful

Was hat das mit der Telefonrechnung zu tun? Das war eine Abmahnung wegen eines angeblichen Downloads. Wahrscheinlich betrügerisch und dann sollte man sich natürlich auf keinen Fall da selber melden.

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Ungrateful  01.05.2022, 08:17
@segler1968

Ja oder vielleicht sollte der Fragesteller einen Überblick darüber haben, was er im Internet so treibt. Wenn er nichtmal weiß, ob er dieses Spiel jemals runtergeladen hat, dann kann man ihm nicht helfen. Die Frage gehört entfernt.

Liebe Grüße

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Nein, natürlich kommt da nichts mehr. Nach drei Jahren wäre es übrigens auch verjährt. So ein Schreiben mit einer Abmahnung kostet nichts und wird daher auch oft betrügerisch gemacht. Vor Gericht ziehen kostet aber echtes Geld und den Schritt machen nicht alle.

Also: Nichts machen und einfach noch ein Jahr warten. Dann ist eh vorbei.


medmonk  01.05.2022, 08:22
Nein, natürlich kommt da nichts mehr. Nach drei Jahren wäre es übrigens auch verjährt.

Für die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken gilt gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Zu behaupten, dass nichts mehr kommt, zeugt zudem von Unkenntnis. Erst recht, wenn keine Details zur obigen Forderung bekannt sind.

Also: Nichts machen und einfach noch ein Jahr warten. Dann ist eh vorbei.

Nichts zu machen ist mit das dümmste! Wer so ein Schreiben aufgrund einer tatsächlich begangenen Tat erhält, sollte dies von einem Juristen (Anwalt) prüfen lassen. Wenn es sich um eine berechtigte Schadensersatzforderung handelt, nützt das Wegducken wenig. Ganz im Gegenteil - es treibt die Kosten ggf. nach oben.

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Eine Abmahnung wird nur wirksam wenn du die Unterlassungserklärung unterschrieben hast.

Dann verpflichtet du dich das was dir vorgeworfen wird nicht wieder zu tuen und die Anwaltskosten zu übernehmen, sowie eine drastische Strafe im Wiederholungsfall zu akzeptieren.

Wenn nicht wirst du verklagt. Das Gericht muss dann prüfen ob dir die Tat nachzuweisen ist und wie hoch der Schaden war für den Rechteinhaber.

Da müsste sich dann aber bei dir schon eine einiges an offiziellen Schreiben angesammelt haben. Ist das nicht der Fall oder kam diese "Abmahnung" nur per Mail. Dann war das ganze nur ein Fake, ein Betrugsversuch.