Abgeschlossen bedeutet wie auch gekündigt?

6 Antworten

Nein, es bedeutet genau das Gegenteil. Der Vertrag wurde vereinbart und läuft jetzt.

Der Vertrag ist abgeschlossen bedeutet , dass du mit jemandem etwas vereinbart hast , dass ihr euch einig seid und jetzt einen Vertrag gemacht habt, meistens ist das etwas Schriftliches .

Bei uns gilt ein Handschlag (sich gegenseitig die Hand geben) auch noch als Vertrag , meistens bei Landwirten . Die vertrauen sich und brauchen nichts Schriftliches .

Der Vertrag ist nicht gekündigt worden sondern der der Vertrag ist fertig und beginnt jetzt . Zum Beispiel ein Mietvertrag fängt an oder ein Versicherungs Vertrag ist abgeschlossen worden , dann beginnt jetzt die Versicherung .

Nein. Die Wortbedeutungen sind komplett verschieden.

Einen Vertrag abschließen bedeutet, dass beide Parteien (oder mehr) zugestimmt haben und die Vereinbarung verbindlich läuft.

Kündigung wäre das Gegenteil davon. Die Vereinbarung ist dann aufgehoben und die Zusammenarbeit beendet.

Marion800683 
Fragesteller
 12.09.2023, 14:45

Der Vertrag für Garage (bei mir Wohnung) ist extern mit meinem Freund abgeschlossen. Ich bin Hauptgemeldet... Ich habe trotzdem damit nichts zu tun und ich werde auch nichts davon zahlen müssen. Bis jetzt hat er aber im. Garage nicht geparkt weil ich nicht mehr mit ihm lebe momentan. Nur hoffe ich dass ich keine Probleme bekomme wegen zahlung.

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AuchKarma  12.09.2023, 14:53
@Marion800683

Ich habe die Zusammenhänge leider nicht ganz verstanden.

Wem gehört die Garage?

Willst du sie nutzen?

Was steht im Vertrag drin?

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Milas12  12.09.2023, 15:04
@Marion800683

Wenn du die Wohnung gemietet hast musst du die Miete für die Wohnung bezahlen . Du bist die Hauptmieterin für die Wohnung .

Die Garage ist was externes . Das hast du schon gesagt . Der Vertrag mit der Garage ist mit deinem Freund gemacht worden . Du hast nur die Wohnung gemietet und nicht die Garage . Dafür mußt du auch nicht bezahlen .

Der Vermieter muss sich das Geld von deinem Freund wiederholen , nicht von dir .

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Marion800683 
Fragesteller
 12.09.2023, 15:13
@AuchKarma

Ich bin Hauptgemeldet ( der Vertrag von Wohnung inkl Garage gehört nur mir) und er nicht. Wir haben zusammen bei mir gelebt. Er wollte auch im Garage parken. Wo Garage ein anderes Parkplatz, der noch frei war... Dann ist er angemeldet nur für Garage. Aber wir hatten Streit dann ist er gegangen. Daher hab ich Sozialbau gefragt ob der Vertrag(Garage) Schon gekündigt ist. Dort wurde gesagt, der Vertrag ist von ihm extrem geschlossen. Sehr komisch. Ich weiß nicht wieso er nicht kündigen tut. Aber ich hoffe ich bekomme keinen Problem wegen Zahlung. Aber ich hab kein Recht dass er Garage trotzdem behalten möchte obwohl er nicht bei mir wohnt.. Sondern bei seiner Mutter.

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aus verkäufersicht: nein. Das heißt, dass du den Vertrag gerade erst unterschrieben hast. Also definitiv nicht gekündigt

"Abschließen bedeutet auch wie Kündigen?" - ist kein Deutsch!

Du müsstest fragen: Bedeutet abschließen dasselbe, wie kündigen!

Und nein, ein Vertragsabschluss ist eine gültige Vereinbarung.
Bei einer Kündigung wird der Vertrag ungültig.