Abgangszeugnis Handelsfachwirt?

2 Antworten

Da sprechen Sie doch am besten einmal mit dem Ausbildungsberater Ihrer Kammer. Wenn Ihr Ausbildungsvertrag aufgrund Ihrer Vorkenntnisse nach § 8 BerBiG verkürzt wurde, hat es ja für Sie keine Zwischenprüfung gegeben. wie sie üblicherweise nach einem Jahr stattfindet. Viel Erfolg Peter Collier weconsult-verlag.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seminarleiter, Dozent, Pr-Aussch. und Autor v. Fachbüchern

Du benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung, d.h. das IHK-Zeugnis über die bestandene Abschlusszeugnis. Das Zeugnis der Berufsschule ist dabei nicht relevant.