Abgangszeugnis Handelsfachwirt?
Hallo,
ich absolviere derzeit eine kaufmännische Ausbildung. Allerdings verkürzt, sprich ich bin im 2. Lehrjahr aufgrund von Vorkenntnissen (Abgeschlossene Ausbildung, Fachabitur und 5 Semester Studium) eingestiegen. Jetzt habe ich das "Problem" das ich aufgrund der aus dem 1. Lehrjahr fehlenden Noten in vier Lernfächern nur ein Abgangszeugnis der Berufsschule erhalten werden. Es seie denn ich hole die Noten in Form von Leistungsfestellungen nach. Wäre es an und für sich problematisch nur ein Abgangszeugnis der Berufsschule zu haben? z.B wenn ich später in Erwägung ziehe einen Handelsfachwirt zu machen? Oder braucht man für diesen nur den Nachweis über einen Berufsabschluss der IHK?
2 Antworten
Da sprechen Sie doch am besten einmal mit dem Ausbildungsberater Ihrer Kammer. Wenn Ihr Ausbildungsvertrag aufgrund Ihrer Vorkenntnisse nach § 8 BerBiG verkürzt wurde, hat es ja für Sie keine Zwischenprüfung gegeben. wie sie üblicherweise nach einem Jahr stattfindet. Viel Erfolg Peter Collier weconsult-verlag.de
Du benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung, d.h. das IHK-Zeugnis über die bestandene Abschlusszeugnis. Das Zeugnis der Berufsschule ist dabei nicht relevant.