Abbruch Polizei-Studium wie gehe ich vor?

2 Antworten

Du gehst dorthin, wo du auch dein EAV hattest. An die Einstellungsbehörde. Entweder persönlich vorsprechen, ein Schreiben aufsetzen oder die EMail Adresse für Studierende nutzen. V3-STUDIERENDE.HPA@polizei.hessen.de

Der Dienstherr wird dir dann sagen, wann er dich gehen lässt. Das geht mit einer Aufhebung schnell oder gar sofort, denn die haben dann auch kein Interesse mehr an DIR. Ggf kann man jemanden nachrücken lassen. Das will man dann auch so schnell wie möglich abwickeln.

Sie sagen dir auch ob, wieviel und bis wann du deine erhaltenen Anwärterbezüge (anteilig) zurückzahlen musst.

Damit hat sich dann eine Polizeikarriere in der gesamten BRD ziemlich erledigt. Aber das hast du dir ja gut überlegt.

Gruß S.

du musst kündigen. du hast ja einen vertrag mit dem bundesland.

Student0931 
Fragesteller
 08.11.2016, 13:14

Das ist doch schonmal eine nützliche Information :)

Gibt es eine Frist ? Wenn Ja wie lange muss ich dann dem Unterricht noch beiwohnen ?

0
Drizzt1977  08.11.2016, 13:33
@Student0931

Warum stelltst du so eine Frage in einem Forum, wenn du vor Ort die richtigen Ansprechpartner hast? Du kannst von jetzt auf gleich kündigen, musst unter Umständen aber deine bereits erhaltenen Vergütungen komplett zurückzahlen.

Eine Chance auf Wiedereinstellung hier und in anderen Bundesländern in ein Beamtenverhältnis wird dadurch in Zukunft möglicherweise erheblich erschwert bzw. genau beleuchtet.

0