Rückzahlung Polizei Niedersachsen bei Abbruch des Studiums?

2 Antworten

Schau mal in die Verträge, die du unterschrieben hast.....

Da muss es ganz genau drinstehen - falls da nichts steht, kann auch nichts zurückgefordert werden.


029anonym226 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 11:29

Da steht zwar drin, dass was zurück gezahlt werden muss, jedoch nicht wie viel...

Danke trotzdem! :)

Du darfst von deinem Anwärtergrundbetrag 500€ Eigenbedarf abziehen. Der Rest ist rückforderungsberechtigt. Allerdings auch max 10.000€ und auch nur, wenn du bereits 6 Monate dabei warst.

Es gibt noch andere Gründe, wo man nicht rückzahlen muss. Z.B. wenn man im öffentlichen Dienst bleibt oder nur die Laufbahn wechselt.

Ich suche nochmal einen Link raus.

Gruß S.

http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-204410-MF-20190418-SF&psml=bsvorisprod.psml&max=true


029anonym226 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 10:05

Guten Morgen, beim Durchsehen des beigefügten Links habe ich leider bisher nicht finden können, dass die Obergrenze der Rückzahlungen 10.000€ beträgt.
Könnte ich dazu noch einmal eine Info erhalten?
Liebe Grüße!

Sirius66  16.03.2021, 10:35
@Sirius66

Tja ... auf die schnelle finde ich auch nichts. Vlt stimmt es nicht mehr? Der Anrechnungsbetrag ändert sich ja auch dauernd!

029anonym226 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 13:16

Vielen Dank für die Antwort!

Ich bin seit 1,5 Jahren im Studium, also mehr als 6 Monate.

Woher kommt die Info, dass max. 10.000€ zurückverlangt werden dürfen?

Danke für den beigefügten Link.

Liebe Grüße