Semesterferien Studium Polizei Niedersachsen?

2 Antworten

Das ist doch ein Duales Studium, oder?

Da hat man keine Semesterferien, sondern nur den normalen Urlaubsanspruch.

Woher ich das weiß:Recherche

Duales Studium: Ja Semesterferien: Nein Urlaubsanspruch: Ja

Der Urlaub ist aber immer in den Zeiträumen zwischen den Studiensemestern zu nehmen. Eine Planung vor dem Studienantritt ist unsinnig. Der Student wird nämlich zur praktischen Ausbildung zu den Behörden geschickt. Wie das geplant wird ist in jedem Land anders. MfG

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Urlaubsanspruch besteht, aber die Ferien werden vom Dienstherrn festgelegt. Man hat lediglich 1-2 Tage, die man frei wählen kann!

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Die werden von Dienstherrn festgelegt. Man hat nur 1-2 Tage zur freien Verfügung.

Zwischen den Jahrgängen sind meist 3 Wochen frei. Der Rest zu Ostern, Weihnachten und evtl an Brückentagen.

Gruß S.