Rückzahlung der Anwärterbezüge?

2 Antworten

Nein. Du arbeitest ja auch während des Studiums schon. Außerdem kann man die Prüfung wiederholen.

Wenn du allerdings jetzt schon davon ausgehst, dass du die Prüfung nicht bestehst - solltest du über die Gründe nachdenken und deine Entscheidung überprüfen. Sonst hast du drei Jahre oder noch länger verschenkt.

Julschkin 
Fragesteller
 22.06.2021, 21:58

Ich denke, dass auch Risiken im Rahmen des Nicht-Bestehens berücksichtigt werden sollten. Damit verbunden, kursieren im Netz diverse Beiträge, denen zu entnehmen ist, dass hohe Beiträge zurückgezahlt werden müssen.

0

nein, brauchen nicht zurück gezahlt werden.