Ab wann zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn es nur um einen Wert von 400-600 geht z.b Notebook?

3 Antworten

Ab Haftungsprüfung des VN bzw. seiner mitversicherten Personen und nach Eingang der vom Anspruchsteller belegten Schadensumme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei Privathaftpflichtversicherungen gibt es selten Selbstbeteiligungen wie im Autobereich. Werte zwischen 400-1000,- € sind typisch für Privathaftpflichtschäden.

(das sieht man auch daran, dass die Prämien bei deutlich unter hundert Euro im Jahr liegen und nicht bei 1000,- € und mehr wie Auto-Vollkasko). Da meldet Otto-Normaluser etwa alle acht Jahre einen Schadensfall.

Die Haftpflichtversicherung zahlt also dann, wenn ein Versicherungsfall vorliegt:

  • Natürlich nie, wenn Du eigene Gegenstände beschädigt hast.
  • Natürlich nie, wenn es normaler Verschleiß ist.
  • Natürlich nie, wenn es sich um geliehene Gegenstände handelt.
  • Natürlich nie, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wird.

Ein typischer Haftpflichtschaden ist, wenn Du irgendwo zu Besuch bist, stolperst und ein Notebook vom Tisch fegst.

Setzt Du dich dagegen auf ein fremdes Notebook, dass unter einer Decke auf einem Sessel liegt, hat der Besitzer eventuell schon grob fahrlässig gehandelt.

Gerade bei Privathaftpflicht ist Versicherungsbetrug häufig. Das wissen allerdings auch die Versicherungen und kennen alle Tricks.

Dann wenn ein Versicherungsfall vorliegt.