Ab wann startet Versicherungsschutz?

7 Antworten

Ohne Versicherung kannst du das Fahrzeug gar nicht anmelden. Also ja, wenn du die EVB-Nummer hast, ist das Fahrzeug auch versichert. Diese Nummer hat aber nur eine begrenzte Gültigkeit - und deckt meines Wissens auch nur die Haftpflicht ab.


DerHans  01.07.2025, 12:26

"Vorläufig" Der tatsächliche Vertrag beginnt mit der Einlösung der Erstprämie.

Der Versicherungsschutz gilt VORLÄUFIG ,sobald du die eVB (Versicherungsbestätigung) beim Straßenverkehrsamt abgibst.

Tatsächlich beginnt der Versicherungsschutz aber erst mit der EINLÖSUNG der Erstprämie. Zahlst du diese nicht wird die Bestätigung auch RÜCKWIRKEND wieder aufgehoben. Mit der Folge , dass du strafbar ohne Versicherungsschutz gefahren bist.

Die Deckungszusage gilt nur gegenüber DRITTEN ,die durch dich geschädigt werden können. Bei einem Widerruf des Vertrages, wird der Versicherer dich dann in Regress nehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen

Der startet bei meinem Berater so, wie es vereinbart wurde.

Denn Fahren und nicht so versichert sein wie es benötigt wird, geht für mich gar nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du bekommst doch nur die Zulassung für das Motorrad, wenn auch eine Deckung vorliegt?

Wenn du das Motorradzugelassen hast und gestempelte Kennzeichen hast, dann ist es versichert, den wenn du dem Straßenverkehrsamt keine gültige Versicherung nachweist, bekommst du es nicht zugelassen und auch keine Stempel auf die Kennzeichen.

Aber ohne Unterschrift unter dem Versicherungsvertrag, wird dir die Versicherung keine Deckungszusage geben, die du dann dem Straßenverkehrsamt vorlegen kannst


Inkognito-Nutzer   01.07.2025, 07:25

Das Motorrad ist angemeldet, die Nummer hatte der Versicherungsvertreter bereits durchgegeben. Das heißt dann das ich unbesorgt fahren kann?

DerHans  01.07.2025, 14:27
@Inkognito-Beitragsersteller

So lange du die erste Prämie nicht bezahlt hast, kann die Versicherung auch widerrufen werden. Dann wirst du für Schäden regresspflichtig.