Ab wann startet Versicherungsschutz?
Ich habe mir ein Motorrad gekauft & der Versicherungsvertreter meiner Eltern meinte es wäre sinnvoller die Versicherung über diese laufen zu lassen und dass ich den Vertrag erst nach ein paar Jahren Fahrerfahrung übernehmen soll. Meine Eltern sind schon ewig bei dem Anbieter und haben alle Autos dort versichert.
Wir haben bereits die Versicherungsnummer erhalten & ein Angebot wo halt der Preis drin steht. Es wurde aber noch nichts unterschrieben.
Bin ich jetzt bereits versichert? Was passiert wenn ich einen Unfall baue?
7 Antworten
Ohne Versicherung kannst du das Fahrzeug gar nicht anmelden. Also ja, wenn du die EVB-Nummer hast, ist das Fahrzeug auch versichert. Diese Nummer hat aber nur eine begrenzte Gültigkeit - und deckt meines Wissens auch nur die Haftpflicht ab.
"Vorläufig" Der tatsächliche Vertrag beginnt mit der Einlösung der Erstprämie.
Der Versicherungsschutz gilt VORLÄUFIG ,sobald du die eVB (Versicherungsbestätigung) beim Straßenverkehrsamt abgibst.
Tatsächlich beginnt der Versicherungsschutz aber erst mit der EINLÖSUNG der Erstprämie. Zahlst du diese nicht wird die Bestätigung auch RÜCKWIRKEND wieder aufgehoben. Mit der Folge , dass du strafbar ohne Versicherungsschutz gefahren bist.
Die Deckungszusage gilt nur gegenüber DRITTEN ,die durch dich geschädigt werden können. Bei einem Widerruf des Vertrages, wird der Versicherer dich dann in Regress nehmen.
Der startet bei meinem Berater so, wie es vereinbart wurde.
Denn Fahren und nicht so versichert sein wie es benötigt wird, geht für mich gar nicht.
Du bekommst doch nur die Zulassung für das Motorrad, wenn auch eine Deckung vorliegt?
Wenn du das Motorradzugelassen hast und gestempelte Kennzeichen hast, dann ist es versichert, den wenn du dem Straßenverkehrsamt keine gültige Versicherung nachweist, bekommst du es nicht zugelassen und auch keine Stempel auf die Kennzeichen.
Aber ohne Unterschrift unter dem Versicherungsvertrag, wird dir die Versicherung keine Deckungszusage geben, die du dann dem Straßenverkehrsamt vorlegen kannst
Ja, du kannst fahren. Nichtsdestotrotz muss ein Antrag aufgenommen werden.
So lange du die erste Prämie nicht bezahlt hast, kann die Versicherung auch widerrufen werden. Dann wirst du für Schäden regresspflichtig.
Das Motorrad ist angemeldet, die Nummer hatte der Versicherungsvertreter bereits durchgegeben. Das heißt dann das ich unbesorgt fahren kann?