Ab wann kann man ein Leasingvertrag aufgrund zu hoher Lieferzeit stornieren?
Hi, ich fange direkt an:
Habe mir im September einen VW Golf 8 GTE als Leasingfahrzeug bestellt. Mir wurde gesagt, dass der voraussichtliche Liefertermin im Q2 liegt, also Ende Mai/Anfang Juli.
Jetzt steht auf Volkswagen.de mit meiner Liefernummer: Lieferung voraussichtlich Oktober, obwohl ich davon ausgehe, dass der Golf noch länger braucht.
(Ab wann) kann man ein Leasingfahrzeug aufgrund zu langer Wartezeit widerrufen?
UND: Hat jemand Erfahrung mit den Lieferzeiten von Elektroautos bei VW, bzw. wie lange es bei dir gebraucht hat, wenn du ein Elektro/Hybriden von VW gekauft/geleast hast?
Danke im Vorraus für die Antworten,
viele Grüße.
1 Antwort
Unverbindlich ist zunächst das Zauberwort. Du kannst erst sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. (Meintest Du Anfang Juni oder Anfang Juli?).
Das heißt, erst dann kannst Du ihn anmahnen (schriftlich mit Einwurfeinschreiben!), das Teil innerhalb einer festen Frist (10-14 Tage sind üblich) zu liefern. In dem Schreiben setzt Du ihn gleichzeitig in Verzug nach § 286.1 BGB.
Wenn er bis dann nichts liefert, dann schreibst Du nochmal (schriftlich …), dass er jetzt noch 10 Tage Zeit hat zu liefern, andernfalls trittst Du vom Vertrag zurück. Auch eine Schadenersatzforderung wäre möglich.
Üblicherweise einigt man sich da übrigens auf einen Ersatzwagen in der Zeit.