Ab wann kann man ein Leasingvertrag aufgrund zu hoher Lieferzeit stornieren?

1 Antwort

Unverbindlich ist zunächst das Zauberwort. Du kannst erst sechs Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern. (Meintest Du Anfang Juni oder Anfang Juli?).

Das heißt, erst dann kannst Du ihn anmahnen (schriftlich mit Einwurfeinschreiben!), das Teil innerhalb einer festen Frist (10-14 Tage sind üblich) zu liefern. In dem Schreiben setzt Du ihn gleichzeitig in Verzug nach § 286.1 BGB.

Wenn er bis dann nichts liefert, dann schreibst Du nochmal (schriftlich …), dass er jetzt noch 10 Tage Zeit hat zu liefern, andernfalls trittst Du vom Vertrag zurück. Auch eine Schadenersatzforderung wäre möglich.

Üblicherweise einigt man sich da übrigens auf einen Ersatzwagen in der Zeit. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung