Ab wann ist Widerstand gegen eine Regierung legitim?
7 Antworten
Art. 20 Abs. 4 GG:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsmäßige] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
In Deutschland definiert das Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Es hängt von der Definition von "Widerstand" ab, die du in deiner Frage gemeint hast.
Kritik und Protest (z. B. Demonstrationen), im legalen Rahmen und gewaltfrei, sind auch legitim.
Widerstand, der sich in gewalttätigen oder nach der Gesetzeslage illegalen Aktionen, in Sabotage oder in Pflichtverweigerung ausdrückt, wäre erst im Rahmen der Voraussetzungen gemäß Artikel 20, Abs. 4 Grundgesetz legitim.
Widerstand ist legitim, wenn die eigenen Rechte durch einen Staat verletzt werden.
Erlaubt müssen die mindesten Mittel sein, die dazu erforderlich sind. Im Falle einer militärischen Okkupation oder ähnlichen Formen, in denen die Rechte der Menschen nicht mehr gewährt werden, zählt dazu auch Gewalt (dann von staatlicher Seite meist als "Terrorismus" bezeichnet).
Eigene Rechte sind juristische Rechte und Rechte, die sich aus allgemeinen Prinzipien des Zusammenlebens objektiv und schlüssig ableiten lassen, dazu zählen die unveräußerlichen Menschenrechte.
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