AB wann darf man internet kaufen?
Hi mein name ist Tom und bin 14 jahre alt.
Ich wollte wissen ab wann man Interner anbieter wie z.B. Unitymedia oder Telekom kaufen kann weil ich meine mom nicht kaufen will aber ich dass benötigte geld dazu habe
Danke im voraus
14 Antworten
Erst nach Vollendung des siebten Lebensjahres ist man geschäftsfähig. Yüngere Kinder dürfen auf keinen Fall Verträge abschließen oder kündigen. Man braucht dafür seine Eltern. Zwischen sieben und vierzehn Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig(in der "Schwebe"). Die Eltern haben dann 14 Tage Zeit den Vertrag zu kündigen bzw annulieren. Eine Außnahme sind Geschäfte die nur vorteilhaft sind z.b Schenkungen(Geld oder Geschenke z.B).
In der Regel innerhalb von 14 Tagen
Wenn die Eltern erst nach 6 Monazen davon erfahren, können sie immer noch wiedetsprechen.
Ab 18 kannst Du, wenn Du dann in einer eigenen Wohnung lebst, einen eigenen Vertrag mit einem Provider abschließen. Denn erst mit 18 bist Du voll geschäftsfähig, um derartige Verträge mit laufenden Kosten abschließen zu können.
Im Haushalt Deiner Mutter / Eltern könntest Du selbst dann keinen solchen Vertrag ohner deren Zustimmung abschließen.
doch darf man beschränkt("beschränkt unwirksam"). Die Eltern können aber bis zwei Wochen danach kündigen bzw den vertrag annulieren.
https://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Rechtliche-Position-von-Minderjaehrigen-im-Internet-2179474.html
Es heißt "schwebend unwirksam", und dieser Zustand kann jederzeit so oder so beendet werden, nicht nur innerhalb von 14 Tagen.
Einen Vertrag darfst du nicht abschließen. Wenn du aber einen prepaid Vertrag hast, den deine Eltern für dich abgeschlossen haben, darfst du mit deinem Taschengeld Guthaben dafür kaufen
doch darf man beschränkt("beschränkt unwirksam"). Die Eltern können aber bis zwei Wochen danach kündigen bzw den vertrag annulieren.
https://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Rechtliche-Position-von-Minderjaehrigen-im-Internet-2179474.html
Minderjährige ab sieben Jahren dürfen zunächst rechtlich wirksam Willenserklärungen abgeben (und damit Verträge schließen), wenn sie durch die Willenserklärung lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangen, § 107 BGB. Was hier zunächst für Kinder in Kauflaune erfreulich klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als nicht besonders weitreichend.
Rechtlich vorteilhaft sind nämlich nie so genannte gegenseitige Verträge, also Verträge, bei denen sich auch der Minderjährige seinerseits zu einer Leistung verpflichtet. Jeder Kaufvertrag, den der Minderjährige abschließt, enthält die Verpflichtung für den Minderjährigen zur Zahlung des Kaufpreises, oder, soweit der Minderjährige auf Verkäuferseiten auftritt, zur Übergabe der verkauften Sache. Mag der Kauf vom Minderjährigen auch noch so positiv gesehen werden, rein rechtlich ist das Geschäft für den Minderjährigen nicht alleine vorteilhaft.
Um eine Willenserklärung, durch die der Minderjährige auch einen rechtlichen Nachteil erleidet, wirksam abgeben zu können, benötigt der Minderjährige die vorherige Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters, in der Regel seiner Eltern.Hat der Minderjährige einen Vertrag abgeschlossen, ohne die hierfür notwendige vorherige Zustimmung der Eltern zu haben, dann sieht das Gesetz in § 108 BGB noch vor, dass die Eltern dieses bisher schwebend unwirksame Rechtsgeschäft nachträglich genehmigen können.
Verweigern aber die Eltern die nachträgliche Genehmigung, haben sie auch vorab keine Zustimmung erteilt und greift auch der Taschengeldparagraf nicht ein, dann bleibt das vom Minderjährigen abgeschlossene Rechtsgeschäft unwirksam. Der Minderjährige wird aus diesem Rechtsgeschäft in keiner Weise verpflichtet. Er muss insbesondere auf von ihm abgeschlossene Verträge über Mobilfunktelefone, Handyklingeltöne oder für im Internet erworbene Gegenstände keine Zahlung leisten. Erhaltene Ware muss er freilich auch zurückgeben. Hat der Minderjährige bereits Zahlungen geleistet, so kann er diese bei seinem Vertragspartner zurückfordern.
Tut mir leid, aber mit 14 bist du noch nicht voll geschäftsfähig und kannst garkeinen Vertrag unterschreiben. Das ist nötig um dir 'Internet zu kaufen'. Rede mit deiner Mom, vielleicht gibt es einen Monatlich kündbaren Vertrag oder ein Prepaid Angebot auf das sie sich einlassen würde. Ansonsten musst du warten bis du 18 bist.
lg
doch darf man beschränkt("beschränkt unwirksam"). Die Eltern können aber bis zwei Wochen danach kündigen bzw den vertrag annulieren.
https://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Rechtliche-Position-von-Minderjaehrigen-im-Internet-2179474.html
Ich meine damit z.B. pro monat 20€ dafür zahlen um von z.B telekom internet zu bekommen
Zwischen 7 und 18