Frage
Antwort
https://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Rechtliche-Position-von-Minderjaehrigen-im-Internet-2179474.html.
Erst nach Vollendung des siebten Lebensjahres ist man geschäftsfähig. Yüngere Kinder dürfen auf keinen Fall Verträge abschließen oder kündigen. Man braucht dafür seine Eltern. Zwischen sieben und vierzehn Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig(in der "Schwebe"). Die Eltern haben dann 14 Tage Zeit den Vertrag zu kündigen bzw annulieren. Eine Außnahme sind Geschäfte die nur vorteilhaft sind z.b Schenkungen(Geld oder Geschenke z.B).