Ab wann darf man ein Grab einebnen?
Hallo,
es geht um ein Grab, was 17 Jahre alt ist. Die letzten Verwandten der Toten, selber schon recht alt, würden es gerne einebnen lassen. Weiß jemand, ab wieviel Jahren das möglich ist? Oder ist das von Landkreis zu Landkreis verschieden? Dieser wäre Northeim.
Und an wen muß man sich dann wenden, damit das gemacht wird?
Danke für Tipps!Gruß
Sheera
6 Antworten
hi eine einebnung ist grundsätlich kein problem das problem ist das sich dennoch weiterhin drum gekümmert werden muss sprich grabstein weg bepflanzung weg dann rasen einsähen ... dann muss halt der rasen weiter gemäht werden.... oft ist es aber auch so wenn es sich um ein sog. 2 lager handelt das 1 lager welches nicht belget wurde aus welchen gründen auch immer dieses zurück gegeben werden kann ( geld ist trotzdem futsch) manchmal kann man aber auch ein belegtes grab zurück geben meist sind es 5 jahre vor ablauf der nutzfrist,,,,am besten mal bei der verwaltung nach fragen, die können die auch adressen geben für die örtlichen friedhofsgärtner die können das danna uch mit dem einebnen machen und dann gegebenenfalls auch mit dem rasenmähen für ca 70 euro im JAHR
das geht ganz einfach , gehe zur Friedhofsverwaltung schildere deinen Wunsch
und alles andere geht seinen Weg ....
soviel ich weiss kommt es drauf an für wie lange das grab bezahlt wurde, wenn das abgelaufen ist bzw. net verlängert wird kann man das grab einebnen
Da müßt ihr euch bei der Friedhofsverwaltung kundig machen wie lange die Liegezeit ist.
Das steht in der Friedhofssatzung der Kommune, wo die Grabstätte ist.