3 Jahre Herstellergarantie aber nur 1 Jahr Gewährleistung?
Hi,
ich habe eine CPU (13600kf) vor 1 1/2 Jahren gekauft. Diese ist kaputt gegangen und der Online-Shop bei dem ich sie gekauft habe bietet nur 1 Jahr Gewährleistung. Allerdings bestehen 3 Jahre Herstellergarantie. Was kann ich tun? Kann ich sie reparieren lassen?
3 Antworten
Gewährleistung bietet der Händler, bei dem Du das Produkt gekauft hast. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Zumindest bei Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland zwei Jahre. Bei "refurbished"-Artikeln, etc. kann das ggf. anders aussehen.
Garantie bietet der Hersteller des Produkts. Es ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Dementsprechend kann er die Bedingungen auch (ziemlich) frei gestalten.
Wichtiger Unterschied: Bei der Gewährleistung musst Du im Zweifelsfall beweisen, dass der Mangel bereits "ab Werk" bestand - was natürlich schwierig bis unmöglich ist. Bei der Garantie muss Dir der Hersteller das Gegenteil beweisen.
Heutzutage dürften sich Händler nicht mehr querstellen, weil der Verbraucherschutz inzwischen sehr stark ist, aber früher gab es da tatsächlich ab und an Probleme. Daher galt zumindest früher die Garantie als deutlich vorteilhafter für den Kunden, als die Gewährleistung. Inzwischen könnte sich das allerdings gewandelt haben.
Also ja, wenn der Artikel noch Garantie hat, kannst Du ihn reparieren (bei ner CPU wohl eher ersetzen) lassen. Du musst dafür aber die Garantie beim Hersteller abwickeln und den Artikel an den Hersteller oder einen seiner Vertragspartner versenden. Je nachdem, wo der sitzt, und wo er alles Filialen / Servicestellen hat, kann das durchaus schwierig werden. Die "üblichen CPU-Hersteller" AMD und Intel haben ihren Hauptsitz in den USA, werden aber sicher Zweigstellen in Europa haben. Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass es schwierig werden könnte, bei so einem großen Konzern etwas zu "erreichen".
Da der CPU erst vor einem Jahr raus kam kannst du ihn nicht vor 1,5 Jahren gekauft haben und die Gewährleistung beträgt 2 Jahre bei Neuware.
Was für einen „Defekt“ hast du denn und wann ist er aufgetreten bzw. Wobei?
Raparieren kannst du immer alles lassen (wenn möglich), nur ob die Kosten übernommen werden, ist eine andere Frage. Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung die an Bestimmungen geknüpft ist und Hersteller finden immer etwas um die Garantie ausschließen zu können.
Nimm mit dem Hersteller Kontakt auf, der sagt Dir alles weitere.
Und wenn der Händler nur ein Jahr Gewährleistung anbietet, dann war das Teil gebraucht, denn Neuware hat gesetzlich zwei Jahre.
Oder verwechselst Du da was mit der Beweislastumkehr nach einem Jahr auf den Käufer?
Frag trotzdem mal beim Verkäufer nach. Kann auch sein, dass du das mit dem Hersteller abklären musst. Wenn der aus China oder sonst wo her ist, wird es schwierig.
Der Prozessor war neu, habe extra darauf geachtet dass er noch boxed war :)
Alles klar. Ich wüsste jetzt nicht woher Intel CPUs kommen...
https://www.intel.de/content/www/de/de/support/contact-intel.html
https://supporttickets.intel.com/s/warrantyinfo?language=de
Garantieabdeckung überprüfen :)
Alles klar, wo würde ich die aber gegebenenfalls hinschicken müssen? Der Shop bei dem ich sie gekauft habe bietet diese Garantie ja nicht.