2x mal krank in der zwischenprüfung?

1 Antwort

Musst du am Besten deinen Ausbilder fragen… aber unendlich oft kannst du es nicht verschieben lassen…

Wenn du dich dennoch etwas fit fühlst, nimm an der Prüfung teil.

Ich hab meine Prüfung während der Pandemie auch geschrieben, obwohl ich mit Husten im Prüfungsraum saß… und vermutlich Corona hatte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Chemielaborant und angehender Chemiker
Viktor663 
Fragesteller
 07.02.2024, 22:40

Kann man wegen sowas gekündigt werden ? Da bei mir die Prüfung bereits einmal verlängert wurde und ich nun mit einer herzmuskelentzündung im Bett liege und der Termin für die Prüfung wäre schon nächste Woche.. und ich glaub ich schaffe das einfach nicht in diesen Zustand

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NaturCBP  07.02.2024, 22:46
@Viktor663

Schau mal was ich gefunden hab:

„Wenn sie dreimal bei Prüfungen ein Attest vorgelegt haben, müssen sie ab der vierten und jeder weiteren Erkrankung bei Prüfungen ein amtsärztliches Attest vorlegen.“

https://www.umwelt-campus.de/studium/informationen-service/pruefungsamt/pruefungsunfaehigkeit-erkrankungen-bei-pruefungen-atteste-amtsaerztliche-atteste#:~:text=Wann%20muss%20ich%20ein%20amtsärztliches,Prüfungen%20ein%20amtsärztliches%20Attest%20vorlegen.

Aber wie es bei dir ist, kann ich dir nicht sagen. So einfach kann dich dein AG nicht kündigen… außer du bist Dauerkrank

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Viktor663 
Fragesteller
 08.02.2024, 00:26
@NaturCBP

Was bedeutet dauerkrank? Also ab wie lange ist man dauer krank ?

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NaturCBP  08.02.2024, 00:50
@Viktor663

Kann ich dir schwer sagen… wenn du Monatelang krankgeschrieben bist und kaum zur Arbeit erscheinst, dann darfst du unteranderem nicht Mal die Prüfung ablegen.

Klär das am Besten mit den Ausbilder ab… ne Kollegin von mir hatte sich z.B. mal das Bein gebrochen und kam dann einige Woche später zur Ausbildung und übte allein die theoretische Inhalte im Büro, damit sie anwesend ist… da sie sonst aufgrund ihrer Krankheitstage nicht zur Prüfung zugelassen worden wäre.

Man sagt grob, dass man 10% der Ausbildungszeit maximal fehlen darf. Bei einer 3 jährigen Ausbildung wird es kritisch, wenn du mehr als 65 Krankheitstage hast.

Dein Ausbilder darf dich kündigen, wenn ein Betriebsarzt der Meinung ist, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geeignet für diesen Beruf bist, wenn eine Genesung nicht feststellbar ist (bzw wenn der Ausbilder nicht ungefähr weiß wann er mit dir rechnen kann) oder du bereits so viele Krankheitstage hast (sprich mehr als 65), dass du nicht mehr zur Prüfung darfst.

Aber wie gesagt… am Besten mit dem Ausbilder klären und es nicht so weit kommen lassen. Ist evtl. Kammer für Kammer unterschiedlich und viele Ausbilder und Betriebe unterstützen einen (in Form von Homeoffice, Tätigkeiten im Betrieb die überwiegend im Sitzen ausgeübt werden) usw.

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