2 monate haftt?

3 Antworten

Das hättest Du wohl gerne :

https://www.hartz4.org/trotz-knast/

Laut eines Urteils des Bundessozialgerichts Kassel vom 21.06.2011 [Az. B 4 128/10 R] haben Leistungsberechtigte während des Haftaufenthalts keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) 2. Dies gilt, sofern der Hartz-4-Empfänger in einer stationären Einrichtung untergebracht ist und beispielsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

Geklagt hatte ein Leistungsberechtigter, da er sich weigerte eine verhängte Geldstrafe zu zahlen und aus diesem Grund drei Monate ins Gefängnis musste. Das zuständige Jobcenter strich ihm Hartz 4 trotz Aufenthalt im Knast. Auch die Mietkosten wurden von der Behörde nicht mehr übernommen. Die Klage wies das Bundessozialgericht ab und gab dem Jobcenter Recht, da er die Haftstrafe selbst verursacht hat.

Für den Zeitraum der 2 Monate wird keine Regelleistung in der Regel bewilligt. Allerdings kannst du einen Antrag stellen, wenn du weniger als 6 Monate in Haft bist, dass die Mietkosten weiter übernommen werden.

? Wenn du das nicht angeben tust schon .

Wirst du nicht Regelmäßig eingeladen wegen Arbeit?