2 Minijobs, muss ich meinem 1. Arbeitgeber meine Lohnabbechnung vom 2.Arbeitgeber schicken?

5 Antworten

Akuteller Mindestlohn ist 12,82 Euro brutto pro Stunde (deiner könnte ja auch höher sein). Mal 15h/Woche wären dann 192,30 Euro x 4,35h Wochen = 836,50 Euro/Monat. Da die Verdienstgrenze von 556,- Euro pro Monat für alle Minijobs zusammen nicht überschritten werden darf, ist hier was falsch gelaufen.

Wird die Grenze überschritten, kann dies zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen führen, bei denen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung anfallen. Die zum Teil dein AG und teilweise du entrichten müsstest.

Dein AG kann diese Aushändigung gesetzlich eher nicht von dir Verlangen. Ich als AG würde aber hier dieses Risiko der Anzeige und Nachzahlungen nicht eingehen und dich entlassen. Der hier bietet dir an, statt dessen daraus ein sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister / selbständiger Unternehmer über mehrere Jahrzehnte

Nein, du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, deinem ersten Minijob-Arbeitgeber die Lohnabrechnungen deines zweiten Minijobs zu übermitteln.

Minijobs (450 €/520 €-Basis) werden pauschal versteuert und sind voneinander unabhängig – solange du bei beiden unter der Minijob-Grenze bleibst.

👉 Datenschutzrechtlich hast du recht: Du musst deine Lohnabrechnung vom zweiten Arbeitgeber nicht automatisch weiterleiten, da es sich um personenbezogene Daten handelt.

Allerdings: Wenn dein erster Arbeitgeber Zweifel hat, ob dein zweiter Job wirklich ein Minijob ist (z. B. wegen der Stundenanzahl), kann er versuchen, sich abzusichern.

Ich hatte auch mal Ärger mit den Sozialkassen und der Agentur für Arbeit. Ich habe angemeldet einen Helfer für Haus und Garten beschäftigt, der dann noch einen zweiten Minijob angenommen hatte. Er hat bei mir per Erklärung auf Beiträge zur Rentenversicherung verzichtet, beim zweiten AG wurden aber solche Beiträge entrichtet und zusammen kam er auch über die Geringfügigkeitsgrenze. Ich musste dann Lohnsteuer und Sozialbeiträge nachentrichten, konnte sie aber beim Angestellten gar nicht abziehen, weil der die Tätigkeit bei Beginn der Probleme hingeschmissen hatte.

Daher kann ich den Wunsch deines AG 1 sehr gut verstehen, aber einen Anspruch darauf hat er trotzdem nicht.

Du bist nicht verpflichtet, die Lohnabrechnungen vom 2. Minijob weiterzugeben – Datenschutz schützt dich da.

Solange beide Jobs echte Minijobs (je max. 520 €) sind, wird pauschal versteuert und keine Steuerklasse angewendet.

Wenn dein AG Druck macht, kannst du stattdessen eine formlose Bestätigung vom 2. Arbeitgeber vorlegen.

Ein Minijob wird i.d.R. pauschalversteuert.

Das funktioniert aber nur beim ersten Minijob so. Jeder weitere wird individualversteuert nach deiner tatsächlichen Steuerklasse.

Die Frage ist nun, wird dein erster Minijob pauschalversteuert?


GutenTag2003  27.07.2025, 16:27
Das funktioniert aber nur beim ersten Minijob so

Das ist nicht ganz bzw. nur bedingt richtig.

Ortogonn  27.07.2025, 21:27
@GutenTag2003

Ja, du kannst auch den zweiten pauschal versteuern, wenn du den ersten individuell versteuerst. Das schrieb ich weiter unten dann.

Oder du überschreitest insg. mit beiden Jobs zusammen das Maximum an Einkommen. Dann geht gar keine Pauschalversteuerung mehr. Das hatte ich noch nicht erwähnt. Und das wird vermutlich die Sorge des ersten AG sein in diesem Fall. Dessen Kommunikation scheint aber unterirdisch.

GutenTag2003  27.07.2025, 22:02
@Ortogonn
Kein Hauptjob, aber mehrere Minijobs – So geht’s!
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Die Summe aller Verdienste darf jedoch die Verdienstgrenze nicht überschreiten. Seit Januar 2025 liegt diese bei durchschnittlich 556 Euro im Monat.
Liegt der monatliche Verdienst mehrerer Minijobs zusammengerechnet über 556 Euro, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können diese Beschäftigungen dann auch nicht mehr bei der Minijob-Zentrale melden. Sie müssen dann bei der gesetzlichen Krankenkasse der oder des Beschäftigten gemeldet werden.

https://magazin.minijob-zentrale.de/mehrere-minijobs/#kein-hauptjob-aber-mehrere-minijobs-so-gehts

Ortogonn  27.07.2025, 22:04
@GutenTag2003

"Oder du überschreitest insg. mit beiden Jobs zusammen das Maximum an Einkommen. Dann geht gar keine Pauschalversteuerung mehr."

Augen auf ;)

GutenTag2003  27.07.2025, 22:06
@Ortogonn

Und, was hat das damit

, wenn du den ersten individuell versteuerst.

und

Das funktioniert aber nur beim ersten Minijob so. Jeder weitere wird individualversteuert nach deiner tatsächlichen Steuerklasse.

zu tun?

Ortogonn  27.07.2025, 22:07
@GutenTag2003

🥴

ich fasse zusammen für dich, was ich schrieb

1 Minijob geht pauschalversteuert.

2 zugleich pauschalversteuert geht nicht.

überschreitet die Summe der Einnahmen das Maximum, geht überhaupt keine Pauschalversteuerung

GutenTag2003  27.07.2025, 22:40
@Ortogonn

Schon seit immer. Es war nie anders *)... außer dass grundsätzlich RV-Pflicht besteht, das war nicht immer so.

.

*) zumindest in den letzten 60 Jahren.

Ortogonn  28.07.2025, 01:17
@GutenTag2003

Dann habe ich das missverstanden oder die Dozentin von der IHK hatte damals wenig Ahnung. Jedoch das war nicht ihre erste Fehlinformation.

Naja, wieder was gelernt. Danke.

Bina2596 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 09:54

Wo finde ich diese Informationen? Ich habe leider nicht so viel Erfahrung und kenne Mich wirklich nicht so gut aus.

Ortogonn  27.07.2025, 10:02
@Bina2596

Im Arbeitsvertrag zum Minijob steht so etwas wie "Der Minijob wird pauschal versteuert“ oder „Der Arbeitgeber führt eine Pauschsteuer von 2 % ab“ .

Oder auf der Lohnabrechnung steht so etwas wie „Pauschsteuer 2 %“ oder „Steuer: 2 %“, „Pauschalsteuer“ oder kein Abzug nach Steuerklasse (I – VI)

Ein Minijob wird bei der Minijobzentrale und nicht bei der Krankenkasse angemeldet. Wenn du von der Minijob-Zentrale Post bekommen hast (z.B. Rentenversicherungsbefreiung), deutet auch das massiv auf einen pauschalversteuerten Minijob.

Anmerkung: Man darf nur 1 pauschalversteuerten Minijob haben. Hat dein zweiter Arbeitgeber dich auch so eingestellt, ist das rechtlich nicht zulässig. Der muss dich nach deiner tatsächlichen Steuerklasse versteuern. Alternativ kannst du den ersten Minijob auf Individualversteuerung nach Steuerklasse umstellen lassen und den zweiten Minijob pauschal versteuern (bspw. wenn du beim zweiten dichter an der Maximalgrenze zum Gehalt dran bist)

Ortogonn  27.07.2025, 10:05
@Bina2596

Oder: Du fragst deinen Arbeitgeber (am besten beide, um das abzuklären) einfach mal

„Wird mein Minijob pauschal versteuert (2 % Pauschsteuer), oder individuell nach Steuerklasse?“

Diese Information muss er dir geben.