Du bist nicht verpflichtet, die Lohnabrechnungen vom 2. Minijob weiterzugeben – Datenschutz schützt dich da.

Solange beide Jobs echte Minijobs (je max. 520 €) sind, wird pauschal versteuert und keine Steuerklasse angewendet.

Wenn dein AG Druck macht, kannst du stattdessen eine formlose Bestätigung vom 2. Arbeitgeber vorlegen.

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