15. des folgemonats ausbildungsgehalt?

5 Antworten

Nein. Du bekommst immer am 15.ten des Folgemonats dein Gehalt vom letzten Monat.

in meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich mein ausbildungsgehalt am 15. des folgemonats erhalte,

Das ist nicht in Ordnung.

Rechtlich muss der Ausbildungsbetrieb dem Azubi die Ausbildungsvergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats bezahlen. So steht es im § 18 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz.

Ich vermute mal, im Betrieb wird das Entgelt für AN zum 15. eines Monats für den Vormonat bezahlt und für Azubis gelten keine anderen Regeln, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

Entgelte, auch Azubivergütungen, werden immer für einen Kalendermonat bezahlt. Das bedeutet, kommt das Geld an einem 15. ist der Abrechnungszeitraum der vorangegangene Kalendermonat und nicht noch der halbe, laufende Monat

Der Auszahlungstermin verschiebt nicht automatisch den Zeitraum der ausgezahlt wird.

Sofern nicht irgendwo was anderes steht bekommst du am 15. das gehalt vom ersten bis letzten des vorherigen Monats aber nicht das gehalt bis zum 15. des aktuellen.

Nein, du bekommst Geld für einen Monat. Am 15.10. bekommst du wiederum Geld für einen Monat, für September.