125er Verkleidung auf 390er?

1 Antwort

Da gehst Du kurz zum TÜV und fragst dort einfach nach, und schon hast Du die Antwort aus erster und kompetenter Hand.

Denn auf eine Aussage in GF kannst Du Dich im Zweifel nicht berufen.

Ich würde meinen, es ist höchstens dann erlaubt, wenn es vom Hersteller des Motorrades ein Gutachten oder eine ABE dafür gibt.