125 ccm mit Führerscheinklasse B in Italien?
Zu dem Thema kusieren verschiedene Gerüchte. Leider ist unklar, was nun stimmt.
1. In Italien darf man mit Führerscheinklasse B 125 ccm fahren?
2. Diese Regelung gilt nur für in Italien ausgestellte Führerscheine?
Möchte mit der Vespa 125 im Sommer durch Oberitalien fahren und bin nun verunsichert, ob ich das überhaupt darf.
hast du Führerschein nach rosa Muster oder neuen Kartenformatführerschein?
Kartenfuhrerschein
2 Antworten
Alle Sonderregelungen, die das Fahren eines Leichtkraftrades mit dem PKW Führerschein ermöglichen (z. B. B196) gelten nur im ausgebenden Land. Um im Ausland 125er fahren zu können benötigst Du also A1.
Es hängt höchstwahrscheinlich mit dem Ausstelldatum zusammen. Aber wenn Kategorie A1 inbegriffen ist sollte das entsprechende Feld auf dem rosa Führerschein (altes Muster) abgestempelt sein. Alle gültigen Kategorien werden abgestempelt und ungültige freigelassen. Dies unabhängig davon ob eine extra Prüfung für die betreffende Klasse abgelegt wurde.
Es ist schwierig, dafür eine deutsche Quelle zu finden, zumal die Formulierungen oft missverständlich sind. Auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, die es auch auf Deutsch gibt, steht bei der Angabe zur Fahrerlaubnis B, dass die Erlaubnis mit (dem in Italien ausgegebenen) FS B auch 125er bis 15 kW zu fahren, nur in Italien gilt. Und damit sind wir wieder bei den nationalen Sonderregelungen. Nach meinem Verständnis gilt keine dieser Regelungen im Ausland. Das muss nicht heißen, dass Dich ein freundlicher Carabinieri mit Deinem deutschen B nicht durchwinkt.
Beschluss (EU) 2016/1945 DER KOMMISSION i. V. m. RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS.
Auf den Seiten der Provinz Bozen stand nur, dass die Erlaubnis mit Führerschein Klasse B auch Krafträder bis 11 KW zu fahren nur im italienischen Hoheitsgebiet gilt. Es steht nichts dazu, dass der Führerschein in Italien ausgestellt sein muss.
Es geht mich um B196. Es geht um die Frage, ob ich mit Klasse B in Italien 125 ccm fahren darf oder nicht. Für einen in Italien ausgestellten Führerschein Klasse B darf ich das.
Wenn Dein Führerschein B in Deutschland ausgestellt wurde, darfst Du damit in Italen nicht 125er fahren. Wie ich schon sagte, alle Sonderregelungen... . Und in Deutschland ist die nationale Sonderregelung eben der B196.
Da hatte ich ja letztes Jahr Glück gehabt, als ich letztes Jahr mit meiner Vespa in Italien war.
eher als das Land ist wohl das Ausstellungsdatums des Führerscheins massgeblich!!! Bis vor einigen Jahren war in diversen europäischen Ländern die Kategorie A1 in der Kategorie B enthalten. Dies ist heute noch in der Schweiz der Fall. Die enthaltenen Kategorien sollten auf dem Führerschein vermerkt sein selbst wenn keine gesonderte Prüfung abgelegt wurde (Ausnahme hier: Klasse 3 (alt) bzw. 1 (alt) die Klasse 4 enthalten oder Klasse 2 (alt) die Klasse 3 enthält sowie Klasse 4 (alt) die Klasse 5 enthält.)
Ich würde bei der Italienischen Botschaft nachfragen um ganz sicher zu gehen.
Aus welcher Quelle soll das stammen? Es geht auch nicht um B196, sondern um B.