125 ccm mit Führerscheinklasse B in Italien?

Rotfuchs716  02.06.2025, 15:29

hast du Führerschein nach rosa Muster oder neuen Kartenformatführerschein?

JOSCH1411 
Beitragsersteller
 02.06.2025, 16:15

Kartenfuhrerschein

2 Antworten

Alle Sonderregelungen, die das Fahren eines Leichtkraftrades mit dem PKW Führerschein ermöglichen (z. B. B196) gelten nur im ausgebenden Land. Um im Ausland 125er fahren zu können benötigst Du also A1.


JOSCH1411 
Beitragsersteller
 26.03.2024, 22:09

Aus welcher Quelle soll das stammen? Es geht auch nicht um B196, sondern um B.

Rotfuchs716  02.06.2025, 15:28
@JOSCH1411

Es hängt höchstwahrscheinlich mit dem Ausstelldatum zusammen. Aber wenn Kategorie A1 inbegriffen ist sollte das entsprechende Feld auf dem rosa Führerschein (altes Muster) abgestempelt sein. Alle gültigen Kategorien werden abgestempelt und ungültige freigelassen. Dies unabhängig davon ob eine extra Prüfung für die betreffende Klasse abgelegt wurde.

JOSCH1411 
Beitragsersteller
 15.03.2024, 19:08

Wo finde ich hierzu verbindliche Informationen?

dieneuelinie  15.03.2024, 19:21
@JOSCH1411

Es ist schwierig, dafür eine deutsche Quelle zu finden, zumal die Formulierungen oft missverständlich sind. Auf der Homepage der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol, die es auch auf Deutsch gibt, steht bei der Angabe zur Fahrerlaubnis B, dass die Erlaubnis mit (dem in Italien ausgegebenen) FS B auch 125er bis 15 kW zu fahren, nur in Italien gilt. Und damit sind wir wieder bei den nationalen Sonderregelungen. Nach meinem Verständnis gilt keine dieser Regelungen im Ausland. Das muss nicht heißen, dass Dich ein freundlicher Carabinieri mit Deinem deutschen B nicht durchwinkt.

JOSCH1411 
Beitragsersteller
 26.03.2024, 22:12
@dieneuelinie

Beschluss (EU) 2016/1945 DER KOMMISSION i. V. m. RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS.

JOSCH1411 
Beitragsersteller
 26.03.2024, 22:17
@dieneuelinie

Auf den Seiten der Provinz Bozen stand nur, dass die Erlaubnis mit Führerschein Klasse B auch Krafträder bis 11 KW zu fahren nur im italienischen Hoheitsgebiet gilt. Es steht nichts dazu, dass der Führerschein in Italien ausgestellt sein muss.

JOSCH1411 
Beitragsersteller
 15.03.2024, 19:02

Es geht mich um B196. Es geht um die Frage, ob ich mit Klasse B in Italien 125 ccm fahren darf oder nicht. Für einen in Italien ausgestellten Führerschein Klasse B darf ich das.

dieneuelinie  15.03.2024, 19:06
@JOSCH1411

Wenn Dein Führerschein B in Deutschland ausgestellt wurde, darfst Du damit in Italen nicht 125er fahren. Wie ich schon sagte, alle Sonderregelungen... . Und in Deutschland ist die nationale Sonderregelung eben der B196.

JOSCH1411 
Beitragsersteller
 15.03.2024, 19:26
@dieneuelinie

Da hatte ich ja letztes Jahr Glück gehabt, als ich letztes Jahr mit meiner Vespa in Italien war.

Rotfuchs716  03.06.2025, 00:41
@JOSCH1411

eher als das Land ist wohl das Ausstellungsdatums des Führerscheins massgeblich!!! Bis vor einigen Jahren war in diversen europäischen Ländern die Kategorie A1 in der Kategorie B enthalten. Dies ist heute noch in der Schweiz der Fall. Die enthaltenen Kategorien sollten auf dem Führerschein vermerkt sein selbst wenn keine gesonderte Prüfung abgelegt wurde (Ausnahme hier: Klasse 3 (alt) bzw. 1 (alt) die Klasse 4 enthalten oder Klasse 2 (alt) die Klasse 3 enthält sowie Klasse 4 (alt) die Klasse 5 enthält.)

Ich würde bei der Italienischen Botschaft nachfragen um ganz sicher zu gehen.