11. Klasse wiederholt, 12. Klasse nicht geschafft

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

am besten möglichst schnell einen Beratungstermin bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur vereinbaren. Zu den schulischen Möglichkeiten könnte auch das Schulamt der Stadt beraten.

Vielleicht hilfreich:

http://www.aubi-plus.de/lastminute/?PHPSESSID=8spfr7c3knp8g7musrjlg14pb0

Sonst wären ggf. auch ein freiwilliges Jahr oder ein Praktikum (Z.B. EQJ) eine Möglichkeit.

.abi.de/schuleberuf/freiwilligesjahr.htm

arbeitsagentur.de/nn_27522/zentraler-Content/A03-Berufsberatung/A031-Berufseinsteiger/Allgemein/Sonderprogramm-Einstiegsqualifizierung.html

Gruß

RHW

RHWWW  08.08.2011, 15:30

Danke für den Stern!

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user psychee meinte (mit Verlaub) vermutlich statt ´Fachhochschule´ sicher die Fachoberschule, welche ich Ihnen im gegebenen Fall einzig dringend anraten würde, weil Sie ohne qualifizierten Abschluss ein Risiko bei der Berufsfindung eingehen. Versuchen Sie es unbedingt noch für das kommende Schuljahr, da sich ein weiteres Jahr Leerlauf in künftigen Bewerbungen lebenslaufmäßig nicht übergehen bzw. ungünstig darstellen lässt. Wünsche viel Erfolg !

psychee  08.08.2011, 01:05

ja, genau danke für die korrektur! :-)

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Priderz 
Fragesteller
 08.08.2011, 10:51

Ein Jahr nichtstun kommt natürlich nicht in Frage. Besteht denn für mich überhaupt die Möglichkeit an einer Fachoberschule meine Fachhochschulereife sprich Fachabitur zu erwerben trotz meines Scheiterns am Technischem Gymnasium ?

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Priderz 
Fragesteller
 08.08.2011, 10:51

Ein Jahr nichtstun kommt natürlich nicht in Frage. Besteht denn für mich überhaupt die Möglichkeit an einer Fachoberschule meine Fachhochschulereife sprich Fachabitur zu erwerben trotz meines Scheiterns am Technischem Gymnasium ?

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Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, Du hast Recht, das Abi ist gelaufen. Ich meine, man darf in der Oberstufe nur einmal wiederholen. Die Frage ist jetzt, hast Du überhaupt in dem Sinne einen richtigen Abschluss?

Besprich Dich doch mal mit einem Lehrer Deines Vertrauens, wie es bei Dir jetzt weiter gehen kann.

psychee  08.08.2011, 00:41

Er müsste die Mittlere Reife haben, also Realschulabschluss quasi, oder?

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Julschen89  08.08.2011, 00:43
@psychee

Naja, eigentlich nicht, da er ja auf einem Gymnasium keine Abschlussprüfung für die mittlere Reife gemacht hat. Ich bin nicht sicher, ob dass dann als Realschulabschluss gilt. Bei uns ging das zumindest nicht, wir hatten einen, der ist nach der 12. abgegangen, was unsere Lehrer ganz furchtbar fanden, denn "er hat doch gar keinen Abschluss".

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psychee  08.08.2011, 00:45
@Julschen89

Also ich hab nach der 10. Klasse Gymnasium meine automatisch meine Mittlere Reife bekommen^^ Also steht so aufm Papier. Komme aus Bayern :)

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Julschen89  08.08.2011, 00:49
@psychee

Haaach, unser Schulsystem ist schon super, was? Überall was anderes -.- Ich bin aus SH, hier ist leider nicht so.

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psychee  08.08.2011, 00:54
@Julschen89

Ja und dann werden in manchen Bundesländern die Abschlüsse der anderen Bundesländer nicht anerkannt, das ist auch seeeehr toll! Aber jetzt wär es gut zu wissen, woher der Fragant kommt ^^

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Priderz 
Fragesteller
 08.08.2011, 10:41
@psychee

Ich komme aus Rheinland-Pfalz und habe die Mittlere Reife auf der Realschule gemacht. Daraufhin bin ich auf das Technische Gymnasium und scheiterte...

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Julschen89  08.08.2011, 12:30
@Priderz

Naja, dann hast Du immerhin einen Abschluss, also kein Weltuntergang. Ich würde Dir in dem Fall eine Ausbildung empfehlen. Da es in diesem Jahr schon zu spät ist, kannst Du Dir ja evtl. einen kleinen Job suchen, um das Jahr zu überbrücken?

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Sinnvoll wäre es meiner Ansicht nach, jetzt eine Ausbildung anzufangen. Wenn die beendet ist, bist du schlauer. Und wenn du dann immer noch willst, kannst du auf einem Fernlern institut dein ABI berufsbegleitend nachholen.

Ich denke user RHWWW kennt sich bestens aus, daher nicht unbegründet der Hinweis, sich an zuständige Stellen zu wenden. Empfehle allerdings aufgrund der Zeitknappheit zudem die unmittelbare Direkt-Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Schuleinrichtungen, wobei natürlich die Schulbehörde die höhere Instanz ist. Falls Sie bereits volljährig sind, autorisieren Sie mindestens ein Elternteil, den nicht alle Entscheider begegnen Ihnen auf Augenhöhe. Hoffe für Sie, dass Sie das erreichen, was Sie vorrangig möchten, aber dann unbedingt mit vollem Einsatz. Sie schaffen das, wenn Sie es wollen !!