11 Klasse bereits abgeschlossen darf man dennoch wiederholen?

1 Antwort

Für NRW ist das möglich. Ggf. musst du bei den Bestimmungen für dein Bundesland nachsehen bzw. in der Schule fragen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=21864&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=460903

Hier §21(Fn18), Abs.4:

(4) Eine Schülerin oder ein Schüler kann auf Antrag der Eltern die vorhergegangene Klasse einmal freiwillig wiederholen oder spätestens am Ende des ersten Schulhalbjahres in die vorhergegangene Klasse zurücktreten, wenn sie oder er in der bisherigen Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann. Darüber entscheidet die Versetzungskonferenz. Zum nächsten Versetzungstermin wird eine Versetzung nicht erneut ausgesprochen. Erworbene Abschlüsse und Berechtigungen bleiben erhalten.