ich mächte mein Garten auf mein soh übertragen und der vorstand verlang das ich an den verein 10% von dem wert zahlen soll, ist das korrekt?

4 Antworten

Wir gehen einmal davon aus, es handelt sich um einen Pachtvertrag nach der Bundeskleingartenverordnung. Da gibt es ganz klare gesetzliche Regeln. Gradliniege Familienangehörige können den Vertrag weiterführen. Genau wie bei einem Wohnungsmietvertrag. Die Mitgliedschaft der Personen in dem entsprechenden Verein, welcher der Pächter mit der Liegenschaft ist wird natürlich vorausgesetzt. Sollte es Unklarheiten in einer derartig klaren Regulierung geben, so ist der jeweilige Landesbund zuständig. Der wiederum verweist Euch an einen Schitzausschuß. Die Übernahme durch die gesetzliche Erbfolge innerhalb der gradliniegen Verwandschaft ist ohnehin möglich.

Nein- Dein Sohn muss, wenn er den Garten übernimmt - eine Aufnahmegebühr an den Vorstand zahlen. Die Pflicht zur Mitgliedschaft besteht. Der Vorstand hat kein Anrecht auf 10% vom Wert des Gartens. Denn wass da geschaffen wurde, hast Du aus der eigenen Tasche bezahlt. Der Vorstand hat hier gar kein Recht irgendwelche Forderungen zu stellen

PatrickLassan  22.03.2016, 12:46

Außer, es würde so in der Satzung stehen, oder?

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beast  22.03.2016, 17:59
@PatrickLassan

Das steht garantiert  NICHT drin,  und  wenn das  so drinsteht dann  ist  diese  Klausel nichtig. Kein Gartenverein kann von Dir noch Geld verlangen,  nachdem Du selber  genug  Kohle in  Deinen Pachtgarten reingesteckt hast.

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Dein Sohn müsste zuerst mal Mitglied im Gartenverein werden. Das heißt, er füllt einen Antrag aus, zahlt die Aufnahmegebühr (bei uns im Verein sind das z.B.15€) und damit ist er Mitglied.

Der nächste Schritt wäre, das Ihr den Vorstand um Änderung des bestehenden Pachtvertrages bittet, dahin gehend, dass dein Sohn Zweitpächter wird.

Damit seid ihr beide Pächter des Gartens!

Wenn du nun irgendwann nicht mehr Pächter sein willst, trittst du vom Vertrag zurück (schriftlich) und dein Sohn wird Erstpächter!

Das der Vorstand Geld von dir will kann ich nicht nachvollziehen. Wenn die wirklich darauf bestehen würde ich, mit der Satzung, mal bei einer Rechtsberatung vorsprechen.



Jacky1806  15.05.2016, 09:47

ich hab dazu auch eine Frage und zwar hab ich einen Pächter und der möchte das seine Mutter mit in den Pachtvertrag eingetragen wird sie hat einen Aufnahmeantrag gestellt und will dann auch die Afnahmegebühr bezahlen ich als Vorsitzende sehe kein Problem darin aber was mache ich wenn der rest des Vorstandes nicht zustimmt.

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Wir kennen Deine Gartensatzung und sonstigen Rechtsgrundlagen (Verträge) nicht.

Lass Dir doch vom Gartenvorstand die Rechtsgrundlage für die erhobene Forderung benennen und nachweisen.

Günter