Zeugen Jehovas und wie die Erlangung, der Vorteile der Körperschaft des öffentlichen Rechts zustande kam
Die WTG hat in den 1990er-Jahren in Deutschland viele groß angelegte „Informationsveranstaltungen“ über die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der NS-Zeit abgehalten.
Ziel war es auch, den Weg für die gesamtdeutsche Anerkennung als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ zu ebnen. Diese „Trumpfkarte“ wurde erfolgreich ausgespielt, denn sobald das Thema „Verfolgung in der NS-Zeit“ in Gerichtsverfahren eingebracht wurde, hatte man im Zweifel die besseren Karten – ganz unabhängig davon, aus welchen Gründen einige tatsächlich eingesperrt waren.
Nach dem Fall der Mauer nutzte man in den „Wirren der Wendezeit“ die Gunst der Stunde und die nun liberalere, jedoch stark geschwächte, neu eingesetzte DDR-Regierung, um in diesen turbulenten Monaten schnell die Anerkennung als „Körperschaft des öffentlichen Rechts in der DDR“ zu erlangen. Diese wurde dann auch tatsächlich gewährt.
Gemäß Einigungsvertrag war dies nun der Joker für die weitere Anerkennung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Hier zeigt sich also, mit welcher List und welchen Tricks die Rechtsabteilung der Wachtturm-Gesellschaft arbeitet.
1 Antwort
Interessant in diesem Zusammenhang, dass wenige Jahre zuvor in den Publikationen noch darauf hingewiesen wurde, dass Jesus sich nie um staatliche Anerkennung bemühen würde.
Da sieht man mal wieder, wie weit Zeugen Jehovas sich von den Lehren Jesu entfernt haben