Wer bestellt der bezahlt!?
Warum gab es bei der Maskenpflicht kein Bestellerprinzip!? Der Gesetzgeber hatte eine Pflicht zum Tragen vom Mundschutz bestellt. Aber jeder musste sich regelmäßig neue Dinger auf eigene Kosten kaufen! Obwohl es nicht unbedingt dem freien Willen entspricht diese zu bezahlen und zu tragen!?
3 Antworten
Dass z.B. der Bund oder das Gesundheitsministerium die Masken zunächst selbst mal bestellen und auch bezahlen musste, bevor sie in den Verkauf gelangten, leuchtet nicht ein?
Übrigens gab es da ganz gewaltigen Ärger, weil das BMG nicht bezahlen wollte.
Als zu Beginn der Corona-Pandemie überall händeringend Masken gesucht wurden, ging das Gesundheitsministerium auf Einkaufstour. Es schrieb sogenannte Open-House-Verträge aus. Das Ministerium versprach jedem, der bis Ende April 2020 mindestens 25.000 Masken liefern kann, diese in unbegrenzter Menge abzunehmen - für 4,50 Euro pro FFP2-Maske.
Das Ministerium wurde mit Angeboten überflutet und beendete die Ausschreibung deshalb vorzeitig. Bereits nach kurzer Zeit hatten sich so viele Lieferanten gemeldet, dass die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel von 500 Millionen Euro weit überschritten waren. Das BMG war plötzlich mit Lieferzusagen für Masken im Wert von 6,4 Milliarden Euro konfrontiert. Wegen angeblicher Mängel verweigert das Gesundheitsministerium vielen Maskenlieferanten bis heute die Zahlung.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/masken-beschaffung-akteneinsicht-103.html
Naja, den Motorradhelm zahlt dir auch keiner, wenn du Motorrad fahren willst, obwohl er Pflicht ist.
Diese interessante Frage könnte man noch ausweiten:
Warum wurde nicht jeder Arbeitende oder Schüler vom fordernden Arbeitgeber auf Maskentauglichkeit überprüft, sondern jeder Betroffene musste dies privat tun und sich ggf. eine qualifizierte Maskenbefreiung besorgen, die jedoch regelmäßig aktualisiert bzw. indirekt angezweifelt wurde ?
Dies geht letztlich in Richtung Umkehr der Beweislast.