Warum?

9 Antworten

Wenn mit Blaulicht und Martinshorn gefahren wird, geht es immer um "Gefahr im Verzug" bzw. um "Leben und Tot". Bei einem Einbruch in eine Bank wird sicher nicht mit Martinshorn gefahren.

Durch das Blaulicht und das Martinshorn werden besondere Wegerechte in Anspruch genommen. Erst damit darf die Polizei über rote Ampeln fahren.

Vergiss nicht, es sind auch Zivilstreifen unterwegs, diese sind meist zuerst am Tatort oder in unmittelbarer Nähe.

Woher auch immer deine Erkenntnis stammt. Die Polizei fährt grundsätzlich immer OHNE Sonder-und Wegerechte zum Einsatzort.

Bei "Lagen" wie "Einbruch: Täter vor Ort", wird natürlich nur mit Blaulicht gefahren und selbst das wird nachts frühzeitig ausgestellt, da es am Nachthimmel reflektiert.

Solche Einsätze gibt es auch. Die erkennt man dann nicht, daher kommt es Dir nur so vor, als wenn sie immer mit Blaulicht und Sirene fahren.

Das machen sie nur bei besonderer Dringlichkeit, sonst nicht.

Du kriegst das aber nur mit, wenn sie es macht. Bei Einsatzfahrten ohne Sondersignal erkennst du hingegen gar nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt.