Umgang und Sorgerecht?
Hallo, ich hätte mal ein paar Fragen in Sachen Umgang und Sorgerecht.
Ich bin alleinerziehende Mutter. Der Vater wohnt ungefähr 2 Stunden von uns entfernt.
Bin ich als Mutter verpflichtet unser Kind zu dem Vater zu bringen, wenn ich nicht mobil bin und ich das alleinige Sorgerecht habe? Muss ich mir den Weg teilen mit dem Vater damit der sein Umgangsrecht ausüben kann?
Darf seine Frau einfach beim Jugendamt anrufen und sich eine Auskunft geben lassen wegen geteilten Sorgerechttermin?
Danke für die Antwort.
2 Antworten
der umgangsberechtigte holt und bringt das kind und trägt die kosten des umgangs. dafür zieht er hälftiges kindergeld vom unterhaltsbetrag für sich ab.
solltest du die distanz zwischen kind und vater geschaffen haben, sollte es selbstveständlich sein, dass du das kind bringst und holst. ansonsten kann er das auch einklagen.
ob seine frau beim jugendamt anruft um sich wegen gsr beraten zu lassen ist ihre sache und kann sie machen so oft sie möchte. gsr steht ihm zu und auch das kann er sich wenn nötig auch gerichtlich holen.
In Deutschland gilt:
Für die Wegstrecke ist IMMER das umgangsberechtigte Elternteil - hier der Vater - zuständig und zwar komplett. (Es gibt wenige Ausnahmen, z.B. wenn die Mutter im Rahmen einer gerichtlichen Vereinbarung dem freiwillig zugestimmt hat. Aber das wüsstest du.)
Was soll ein "geteilter Sorgerechtstermin" sein? Die neue Frau hat keinen Auskunftsausspruch. Aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass das Jugendamt ihr einen öffentlicher Gerichtstermin (der unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird) mitteilt. Aber mehr auch nicht.