Neue regelung für Fehlgeburten gilt wohl nicht für selbstständig und privatvesichtet mal ehrlich wer hat seine Finger im Spiel?
3 Antworten
Die neue Regelung ist nur eine Ausweitung der alten Regelung des Mutterschutzgesetzes. Das aber gilt seit jeher nur für abhängig Beschäftigte im Sinne des 7. Sozialgesetzbuchs.
Streng genommen gilt es vorläufig nicht einmal für Beamtinnen, bis die jeweiligen Gesetzgeber in Bund und Ländern die Beamtengesetze bzw. Mutterschutzverordnungen ändern.
Wer abhängig beschäftigt, aber aufgrund seinens hohen Einkommens privat versichert ist für den gilt auch die erweiterte Mutterschutzregelung. Eine solche Frau würde natürlich auch die Zuzahlung des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld erhalten, müsste aber, sofern ihre Versicherungsbedingungen das nicht ausdrücklich regeln, auf die 13 Euro Mutterschaftsgeld verztichten, die es von der gesetzlichen Krankenversicherung kalendertäglich gibt.
Diese Leute zahlen ja auch nicht in die GKV ein.
Sie zahlen in ihre private Krankenversicherung ein und der Arbeitgeber gibt auch seinen Zuschuss für diese Art Krankenversicherung.. In die gesetzliche Krankenversicherung fließt davon kein Cent.
Wie erwartet hast du meine Antwort nicht verstanden….
PKVler zahlen mehrfach indirekt ein:
Die GKV wird zum guten Teil aus Steuern finanziert, die natürlich zum Grossteil von den gutverdienden PKVler aufgebrachtvwerden - Gegenleistung keine.
Zweitens tragen die PKVler ca doppelt soviel zum Geld bei das ins Gesundsheitssystem fliesst, wie ihrem Anteil an der Bevölkerung entspräche
PKVler zahlen deutlich weniger ein an ihrem Einkommen gemessen als Durchschnittsverdiener; deswegen sind sie ja in der PKV; in der freiwillig gesetzlichen KV bleiben nur die Gutverdiener, die die Familienversicherung in Anspruch nehmen wollen.
Privatversicherte genießen auch erhebliche Vorteile bei der Behandlung und der Terminvergabe
Das ist falsch wie oben schon beschrieben - kurz zusammengefasst nochmal - Steuerbzuschuss zur GKV wird überwiegend von den PKVler bezahl und sie zahlen etwa doppelt soviel für Behandlungen wie ihrem Bevölkerungsanteil entspräche - kann man alles in wissenschaftlichen Studien finden.
Die ganzen Mutterschutzregelungen gelten nur für abhängig Beschäftigte.
Es gibt eine Initiative, um das zu ändern. Wie da der Stand ist, weiß ich aber nicht.
noch mal lesen: selbständige die privatversichert sind, wurden ausgenommen von der regelung. privatversicherte ansonsten nicht
Was kann jemand der schwanger dafür das Leute die selbständig sind und privatvesichtet nicht von der Regelung profitieren?
niemand zwingt dich schwanger zu werden. du lebst also mit dem risiko. bis dato bekam jemand bei einer fehlgeburt garnix. jetzt gibts halt was. ob die meisten das überhaupt nutzen wollen ist wieder eine ganz andere frage. viele gehen einfach wieder arbeiten.
die selbständige kann sich selbst versorgen über die firma
Indirekt zajlen sie sogar ojne gegenleistung ein