Muss man eine Trennungsvereinbarung beglaubigen lassen?
In welchem Kontext?
Für das Sozialamt. Neue Berechnung.
5 Antworten
Kommt drauf an, was da geregelt werden soll. Wenn es auch um den Versorgungsausgleich und/oder Immobilien geht, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Beglaubigt werden nur Unterschriften oder Kopien.
Ansonsten kann eine Trennungsvereinbarung auch einfach schriftlich erfolgen (mündlich wird dem Sozialamt nicht ausreichen).
Nein , es reicht aus , wenn man sie einhält .
Kenne mich zwar nicht aus, denke aber nicht
Lediglich in Einzelfällen schreibt der Gesetzgeber eine notarielle Beurkundung vor. Beispielsweise, wenn:
- Güterstand oder Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich oder
- die Übertragung von Immobilien
geregelt werden sollen.
Eine Beglaubigung könnte dann erforderlich werden, wenn die Unterschriften geprüft werden.