Mobile Haltverbote ein "Kinderspiel"?

2 Antworten

Persönlich würde ich mir eine mehr der StVO entsprechende Aufstellung derartiger Zusatzzeichen wünschen, wenngleich ich auch die Problematik der Aufstellfirmen wegen der Vielfalt solcher Schilder verstehe.
Die Verwendung von "Folienplottern" kann ich nicht beurteilen, aber wenn professionelle Aufstellfirmen für etwa 200-300€ tatsächlich so etwas anschaffen können und damit der Pflicht gemäß StVO gerecht werden, dann würde ich derartige Firmen auch in der Pflicht sehen, das zu tun.

Ansonsten sollten sich die Aufstellfirmen an den Gesetzgeber wenden, wenn sie der Pflicht gemäß StVO nicht nachkommen können und nur so eine praxisgerechte rechtmäßige Aufstellung der Zusatzzeichen möglich ist.

Bis dahin würde ich Zusatzzeichen, die sich als halbwegs "professionell" darstellen, auch akzeptieren.
Solche, die jeglichen Ansatz von Professionalität vermissen lassen, würde ich als "nicht vorhanden" interpretieren.

Bezogen auf den konkret geposteten Fall:

Der Pfeil im Haltverbot des mobilen Schildes zeigt eindeutig von der Fahrbahn weg und markiert damit unzweifelhaft das Ende eines Haltverbots. Ein Beginn des mobilen Haltverbots wäre aufgrund des eh schon bestehenden dauerhaften Haltverbotes auch überflüssig. Zumal auch in Bezug auf einen möglicherweise vorhandenen Seitenstreifen keine andere Regelung getroffen wird.

Das Zusatzzeichen würde ich "zum Teil" mit den handschriftlichchen Ergänzungen noch als akzeptabel interpretieren.
Das "M o Fr" ist allerdings aus meiner Sicht inakzeptabel. Es lässt vollkommen offen, ob es nur "montags und freitags" oder "montags bis freitags" gilt.


ascii0815 
Beitragsersteller
 09.08.2025, 08:39
"aber wenn professionelle Aufstellfirmen für etwa 200-300€ tatsächlich so etwas anschaffen können und damit der Pflicht gemäß StVO gerecht werden, dann würde ich derartige Firmen auch in der Pflicht sehen, das zu tun."

Ja, ich vermute man redet sich damit raus, dass die Behörden eben so lasch damit umgehen und die geltenden Anforderungen nicht durchsetzen. Es gibt wohl sogar Urteile dazu. Mich persönlich würde es auch überhaupt nicht stören, wenn die Plottfolie oder der Digitaldrucker nicht für VZ zugelassen sind, solange das Erscheinungsbild so ist wie gefordert. Hätte ich so eine Firma wäre es mir jedenfalls peinlich, sowas abzuliefern :D

"Der Pfeil im Haltverbot des mobilen Schildes zeigt eindeutig von der Fahrbahn weg und markiert damit unzweifelhaft das Ende eines Haltverbots."

So würde ich das auch sehen, zumal in der StVO selbst nur von der Pfeilrichtung die Rede ist, nicht jedoch von der Position auf dem Zeichen. Die intendierte Bedeutung wurde hier also verfehlt.

KevinHP  09.08.2025, 07:29

Hierzu noch eine Zusatzfrage: Welchen Sinn ergibt es, das Haltverbot vorübergehend zu gewissen Zeiten aufzuheben?

Vielleicht haben die einfach nicht gewusst, dass da schon ein Verbot gilt – immerhin zeigt der Pfeil des festen Schildes in die falsche Richtung. 🤡

ascii0815 
Beitragsersteller
 09.08.2025, 08:50
@KevinHP

Zur Aufklärung für euch beide: Das ortsfeste Haltverbot wird schon einige Meter weiter wieder aufgehoben, während das mobile für die gesamte Straße gelten soll (wird mehrfach wiederholt).

Selbst wenn der Pfeil auf dem mobilen Zeichen also richtig wäre, würde auch dieses mobile Haltverbot einige Meter weiter durch das ortsfeste aufgehoben werden. In der StVO steht ja nur, dass mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote Verkehrszeichen aufheben, die das Parken erlauben, nicht jedoch andere ortsfeste Haltverbotsschilder. Man hätte sich den Konflikt sparen können, indem man das mobile Zeichen einige Meter weiter am Ende der Strecke aufstellt, auf der sowieso durchgängig Haltverbot gilt.

KevinHP  09.08.2025, 09:58
@ascii0815

Das ist echt eine wilde Kombination, danke für die Ergänzung! Die haben sich bestimmt nicht so viel dabei gedacht. 😅

Das ist ja der Hammer, sowas hab ich noch nicht gesehen! 😅

"Von 7 Uhr am Montag bis 18 Uhr am Freitag"

Danke für den Lacher!

Ich, als jemand, der sich gerne mit der StVO beschäftigt und grundsätzlich immer alles richtig "haben" will, sehe das schon sehr kritisch. Viele deuten die Pfeile falsch, man könnte beispielsweise sagen, dass der Pfeil von der Fahrbahn wegzeigt (unabhängig davon, dass er oben angebracht ist) und daher das Ende kennzeichnet. Wobei man sagen muss, dass das Haltverbot am Anfang der Straße in den meisten Fällen beginnt und nicht endet. :)

Das mit dem Zusatzzeichen ist so eine Sache. Ich bin für Vereinheitlichung und gegen Papierschilder in Folie, aber sehe bei manchen Dingen gerne drüber hinweg, wenn man den Sinn eindeutig verstehen kann. – Das ist hier aber schon etwas grenzwertig.

Wie war das – im Zweifel ist das Zusatzzeichen nicht klar erkennbar und das Verkehrszeichen gilt dauerhaft. Aber kann ja auch nicht sein, dass die Behörde so einen Quatsch schreibt und der Verkehrsteilnehmer den Nachteil hat.

Klare Informationen sind sehr wichtig, und sowas sollte beanstandet werden dürfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

ascii0815 
Beitragsersteller
 08.08.2025, 20:24

Danke für deinen Beitrag :)