In wie weit haben die Väter bei einer Abtreibung ein Mitspracherecht?

10 Antworten

Eigentlich sollte man als Paar (oder auch nur als Sexualpartner) im Vorfeld miteinander klären, wie beide zu einer ungewollten Schwangerschaft stehen und davon dann abhängig machen, ob und unter welchen Vorsichtsmaßnahmen es überhaupt erst zum GV kommt. Genau das ist auch der Punkt, wo ein Mann ein MitspracheRECHT hat - dabei, ob er mit dieser Frau Sex haben möchte oder nicht und welche Vorsichtsmaßnahmen er ergreift, um eine seinerseits ungewollte Schwangerschaft zu verhindern.

Wenn es erst einmal zu einer Schwangerschaft gekommen ist, ist es hingegen einzig und allein das Recht der Frau, darüber zu entscheiden, ob sie ihren Körper für das Austragen des Kindes einsetzen möchte oder nicht. So eine Schwangerschaft geht mit erheblichen gesundheitlichen Risiken einher und kann etliche vorübergehende oder bleibende Schäden bis hin zum Tod mit sich bringen. Und genau deshalb ist es eben einzig und allein die Entscheidung der Person, die diese Risiken trägt, ob sie sie eingehen möchte oder nicht.

Natürlich kann der Mann eventuelle sozioökonomische Bedenken bei der Frau nehmen, indem er zusichert, finanziell und zeitlich gleichermaßen die Betreuung und Versorgung des Kinds zu übernehmen und damit eventuell die Entscheidung der Frau die Entscheidung für das Austragen erleichern. Aber die letztendliche Entscheidung, die ist und bleibt einzig Sache der Frau.

Väter oder auch nicht an der Zeugung beteiligte Partner müssen nicht gehört werden, soweit ich weiß. Bei festen Partnern sollten die aber von der betroffenen Frau durchaus um ihre Meinung oder Einverständnis gefragt werden, wenn es die Frau will. Das gehört zu einer Partnerschaft sicher dazu, wenn man die ernst nimmt.

Vergewaltiger betrifft das natürlich nicht. Die sollten nur von Strafverfolgungsbehörden befragt werden.

Ich habe jedes Verständnis dafür, dass sich ein Mann (ob er nun für das Austragen der Schwangerschaft oder für einen Schwangerschaftsabbruch plädiert) mies und außen vor gelassen fühlt.

Wir sind ein freies Land und so hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung.

So gesehen hat der Erzeuger ein "Mitspracherecht" und eine Kommunikation zwischen den Partnern, ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird, ist durchaus wünschenswert. Aber der Mann hat kein "Entscheidungsrecht". 

Der beste Fall ist ein gemeinsam gefundener und getragener Entschluss. 

Doch vor der Geburt ist man(n) noch kein "Vater" und es ist doch gar nicht gesichert, dass derjenige, der "Vaterrechte" für sich in Anspruch nehmen will (oder eben auch nicht), auch wirklich der Erzeuger ist. 

Außerdem; wie kann irgendein Mensch über die körperliche und seelische Unversehrtheit einer Frau entscheiden? Denn es ist nun mal die Frau, ohne deren Körper weder das eine noch das andere möglich ist.

Schließlich liegen zwischen einem positiven Schwangerschaftstest und Mutterschaft oder auch einer Adoption eine Schwangerschaft mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen und eine ungewollte Geburt mit allen möglichen Komplikationen, Risiken und Spätfolgen, was gegebenenfalls auch zu familiären, partnerschaftlichen, gesellschaftlichen und finanziellen Problemen führen kann.

Ebenso betreffen die körperlichen und seelischen Umstände eines medikamentösen oder operativen Eingriffs in erster Linie die Frau.

Wie sollte ein Kompromiss aussehen? Ein bisschen schwanger, ein halbes Baby oder eine Überführung der Leibesfrucht in einen anderen Körper gibt es nicht.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme