Hund. Inwieweit trägt der Parkbesucher die schuld?
Wenn man mit seinem Hunde im Park spazieren geht, natürlich unangeleint so wie es die meisten machen (man ist ja Tierfreund). Der Hund losläuft und man ruft das der stehen bleiben soll, aber macht der nicht. Da so ein Parkbesucher auf der Bank sitzt und sein Wurstbrot ißt. Der Hund zu dem Parkbesucher läuft und dann dem das Wurstbrot klaut. Der Parkbesucher darauf stinkig wird. Inwieweit ist der Parkbesucher hier klar in der Schuld?
4 Antworten
In Parks sind die Tiere angeleint zu führen.
Wenn dein Hund einem anderen Schaden zufügt, wie in diesem Fall, bist du dafür haftbar.
Dem Hund Pfefferspray und dir eine Anzeige und beide haben was gelernt.
natürlich unangeleint
Ich kenne jetzt keinen öffentlichen Park, in dem das gestattet wäre. Wenn Du einen kennst - gerne nennen.
man ruft das der stehen bleiben soll, aber macht der nicht. Da
Dann hat "man" seinen Hund nicht im Griff. Und dann noch ohne Leine ... Geht gar nicht!
Inwieweit ist der Parkbesucher hier klar in der Schuld?
Gar nicht. "Schuld" ist alleine der Hundebesitzer. Verstößt gegen Vorschriften. Hat seinen Hund nicht im Griff. Fügt anderen einen Schaden zu.
§ 833 BGB - der Tierhalter ist Ersatzpflichtig, weil er nicht dir Sorgfaltspflichten (Leine, Führung des Hundes) eingehalten hat
Der Geschädigte hat das Brötchen dem Hund ja nicht aktiv hingehalten oder zu dem Hund gebracht.
Und der Hundebesitzer hat noch dämlich gelacht, einzig positive: der hat mit seinem köter NICHT deutsch gesprochen
Zum einen sehe ich dich hier als ungeeigneter Hundehalter, der den vielen verantwortungsbewussten Hundehaltern das"gemeinsame" Miteinander erschwert, zum anderen missachtest du hier die in den meisten Städten geltenden Hundehalterordnung. Denn in öffentlichen Parks ist das Anleinen von Hunden pflicht. Zum anderen nehme ich unsere Hunde sofort an die Leine, wenn ich andere Leute, insbesondere Kinder sehe, da ich nicht weiss, ob diese Person Angst vor Hunden hat. Und hier spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kleinen Hund, oder ein grosser Hund handelt. Und wenn du nicht in der Lage bist, deinen Hund aus jeder Lage sicher abrufen zu können, dann solltest du mit deinem Hund mit einer Schleppleine ausführen. Dann hast du Ihn zumindest in dem Radius der Leine unter Kontrolle. Dir lege ich ans Herz, eine Begleithundeprüfung bzw. den Hundeführerschein zu machen. Du kannst froh sein, das der um sein Wurstbrot gebrachte Parkbesucher dich nicht angezeigt hat. Wie reagierst du, wenn ein nicht unter Kontrolle stehender Hund dich im Park anspringt? Da wir drei grössere Hunde haben, weiss ich, wovon ich rede bzw.schreibe. Du kannst deinen Hund sicherlich frei laufen lassen, aber nur da, wo kaum Leute herumlaufen.
Also meine Hunde laufen im Park nicht abgeleint, aber wenn und wenn dann mein Hund nen Wurstbrot klauen würde und der jenige dann meinem Hund Pfefferspray in die Augen sprühen würde, dann würde er auf lebenszeit kein Wurstbrot mehr halten können und das unter Garantie.
Wie kann man so feindselig sein, zumal der Hund hier absolut keine Schuld hat.
Machste das bei nem ungezogenem Kind genauso!?