Falsche Behauptungen ans Jugendamt

5 Antworten

Ich an deiner Stelle würde einen Anwalt kontaktieren, dass dieser die Hausbewohnerin "freundlich" bittet, diese Unterstellungen zu unterlassen. Wenn sie das nicht macht wird dir nur bleiben sie anzuzeigen.

Das Jugendamt wird sicherlich mit dir Kontakt aufnehmen, da es die Sache natürlich aufklären will. Wenn du nichts gemacht hast, hast du auch nichts zu befürchten. Die machen ja auch nur ihre Arbeit. Wäre ja auf der anderen Seite auch schlimm wenn sie nicht drauf reagieren würden. Wahrscheinlich wirst du eine Stellungnahme abgeben müssen oder persönlich zu einem Termin erscheinen müssen.

Abgesehen von alldem scheint es ja irgendwie miese Stimmung bei euch im Haus zu sein. Vielleicht könnt ihr das ja anderweitig klären, ohne dass was Hinterrücks läuft...


Boseph1969 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 23:07

Vielen Dank für diese Antwort

DerCaveman  19.03.2025, 04:25
Ich an deiner Stelle würde einen Anwalt kontaktieren ...

Ach was. Das ist so ein Quatsch doch gar nicht wert.

Das Jugendamt wird sicherlich mit dir Kontakt aufnehmen, da es die Sache natürlich aufklären will. Wenn du nichts gemacht hast, hast du auch nichts zu befürchten.

Eben! Und der Rest ist sowieso Pillepalle.

Eine Behauptung, ist ,das wir unseren Sohn geschlagen haben sollen .

Da könnte das Jugendamt vorbeikommen und mit euch und dem Kind drüber reden. Wenn das nicht der Fall ist, ist ja alles gut.

Zusätzlich hat sie Probleme damit ,das wir im Keller die Heizung runterdrehen und die Fenster schließen um Kosten zu sparen.

Was juckt es das Jugendamt? Völlig falscher Ansprechpartner dafür. Selbst den Vermieter wird das wohl nicht interessieren, da es normal ist.

des weiteren hat sie dem Jugendamt mitgeteilt das wir aus der DDR stammen und wir drei mal die Schule gewechselt haben und dies nur wegen Umzüge

Und das sollte weshalb relevant sein? Und für wen?

So ein Brief landet wohl einfach im Papierkorb.


Boseph1969 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 23:12

Das hat sich der Bearbeiter des Jugendamtes auch gefragt

Ich würde die Person anzeigen wegen Verleumdung.

Es wird jetzt nach der Meldung, vom Amt geprüft, ob an den Behauptungen was dran ist. Ich würde dir empfehlen zeitgleich eine Anzeige wegen Verleumdung machen, wenn wirklich nichts dran ist an den Behauptungen.


DerCaveman  19.03.2025, 04:30
Ich würde die Person anzeigen wegen Verleumdung.

Voellig ueberzogen. Ausserdem wird man der Nachbarin sowieso nicht beweisen koennen, dass sie den Verdacht tatsaechlich wider besseres Wissen geaeussert hat (also wusste, dass da gar kein Kind geschlagen wurde und es trotzdem behauptet).

Boseph1969 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 23:09

Ich war heute bei der Polizei .der Polizist meinte ,das er das nicht macht . Er weiß ja auch.nicht ob es Stimmt oder nicht

Belliwell  18.03.2025, 23:11
@Boseph1969

Wie, der macht das nicht? Das ist verboten.

In Deutschland gilt: Wenn du zur Polizei gehst, um eine Strafanzeige zu erstatten, darf ein Polizist diese grundsätzlich nicht ablehnen, auch wenn keine Beweise vorliegen. Das Recht, eine Anzeige zu erstatten, steht jeder Person zu und ist unabhängig davon, ob Beweise vorgelegt werden können.

Das liegt daran, dass es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) ist, die Sachlage zu prüfen und im Rahmen von Ermittlungen herauszufinden, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt. Du brauchst keine Beweise mitzubringen – es genügt, den Sachverhalt zu schildern.

Falls ein Polizist sich weigert, deine Anzeige aufzunehmen, könntest du dich an die Dienstaufsicht wenden oder die Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Die Anzeige kann übrigens auch schriftlich oder online erfolgen, je nach Bundesland.

Boseph1969 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 23:17
@Belliwell

Ich komme aus Österreich,ist das hier auch so?

Belliwell  18.03.2025, 23:20
@Boseph1969

Heute

Wenn ich in Österreich eine Anzeige mache, darf der BEamte das dann ablehnen weil keine Beweise vorhanden sind für ihn, oder der Sachverhalt nicht logisch rüber kommt?

In Österreich – wie in vielen anderen Ländern – hat die Polizei die Verpflichtung, Anzeigen aufzunehmen, unabhängig davon, ob der Sachverhalt für sie logisch erscheint oder ob Beweise vorgelegt werden können. Das bedeutet, dass ein Beamter die Anzeige normalerweise nicht ablehnen darf, selbst wenn er der Meinung ist, dass es an Beweisen fehlt oder die Geschichte unlogisch klingt.

Leider weiß ich nicht, wo man sich beschwerdetechnisch hinwenden kann in Österreich, wenn eine Anzeige nicht ernst genommen wird. Du müsstest das mal googeln

was würdet ihr machen ,wegen der Behauptung der Körperverletzung?

Abwarten, ob das Jugendamt sich tatsaechlich bei euch meldet. Wenn ja, wird sich die Sache ja ohnehin als unwahr erweisen und somit erledigen. Wenn es sich aber nicht meldet, ist's sowieso egal.

Alle weiteren von dir geschilderten Behauptungen sind sowieso nur dummes Zeug, das niemanden interessiert.

Da sind ja einige Dinge vorgeworfen, die Ihr klar als falsch beweisen könnt. Das zuerst tun und dann ergänzen, dass die anderen Sachen auch nicht stimmen.


Boseph1969 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 23:10

Was tun und ergänzen ?